Erstellt am 28.12.2005 um 16:30 Uhr von Fayence
Hallo Mary,
mir ist keine Regelung bekannt, nach der ein Krankenbesuch zum Aufgabenbereich eines BR-Mitgliedes gehört. Egal ob frei- oder nicht freigestellt.
Dementsprechend ist dieses zwar löblich, aber Privatvergnügen!
Erstellt am 01.06.2007 um 19:11 Uhr von Busidriver
Ich würde mich an euer Stelle mal mit der Gewerkschaft in Verbindung setzten.
Denn im§37 BetrVG steht es drin das der BR. wohl Krankenbesuche nach vorheriger Rücksprache mit dem Arbeitnehmer (kranken) machen kann und dieses zählt jawohl dann auch zur BR-Arbeit