Krankenbesuch - als freigestellter BRV während der Arbeitszeit?
Darf ich als freigestellter BRV während der Arbeitszeit einen Krankenbesuch bei einer Kollegin zu Hause machen die schon seit längerem krank ist? Versteht mich bitte richtig; Nur um die Kollegin ein wenig zu beruhigen bzw. Hilfestellung zu leisten da Sie sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz macht.
Community-Antworten (8)
03.02.2010 um 09:31 Uhr
@schneusel Du kannst ihm aber die Sorgen doch gar nicht nehmen!?
03.02.2010 um 09:50 Uhr
Hallo, aber Besuchen darf er ihn.
03.02.2010 um 10:13 Uhr
"Darf ich als freigestellter BRV während der Arbeitszeit einen Krankenbesuch bei einer Kollegin zu Hause machen die schon seit längerem krank ist? "
Krankenbesuche gehören nicht zum "Pflichtenkatalog" eines BRs, auch nicht zu dem eines freigestellten BRV. Es handelt sich um reines Privatvergnügen.
03.02.2010 um 11:29 Uhr
@Peanuts, Du hast recht, es gehört nicht zum "Pflichtenkatalog". Aber es gehört zur Kontaktpflege zu den Mitarbeitern. Ich würde ein Besuch des erkrankten Mitarbeiters befürworten. Als Faustregel nach welcher Zeit das sein kann währe vielleicht wenn der AN aus der Lohnfortzahlung fällt.
03.02.2010 um 12:03 Uhr
Die Kernfrage lautet aber "Darf ich als freigestellter BRV WÄHREND DER ARBEITSZEIT einen Krankenbesuch machen ".
Und die Antwort darauf lautet schlicht weg und einfach: Nein
Man könnte aber den AG fragen, ob er z.B. einen Blumenstrauss spendet, den der BRV nebst Genesungswünschen persönlich überreicht.
03.02.2010 um 12:19 Uhr
Natürlich darfst Du das, es ist sogar Deine Pflicht als BRV. Wie sollst Du sonst mit erkrankten KollegInnen den Kontakt halten und Lösungen für die Wiedereingliederung finden? Du solltest einfach einen Dienstreiseantrag stellen und dem Arbeitgeber eine Begründung dazu schreiben. Klar ist, dass Du vorher nachhörst, ob es der Kollegin recht ist, wenn Du kommst.
Wir besuchen unsere erkrankten KollegInnen regelmäßig und das kommt sehr gut an. Die Leute freuen sich, wenn man sich für Sie und Ihre Sorgen interessiert.
03.02.2010 um 12:25 Uhr
Natürlich darfst Du das,, es ist sogar Deine Pflicht als BRV. "
Diese Aussage ist grob fahrlässig und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.
03.02.2010 um 12:30 Uhr
von peanuts,
welche rechtliche Grundlage meinst du damit?
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