W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankenbesuch durch BRV - wie können wir argumentieren, dass es sich hier um eine "Dienstreise" handelt?

K
Katarin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Betriebsratsmitglied wurde vom Notarzt ins Krankenhaus gebracht. Der BR-Vorsitzende hat ihn auf seinen Wunsch hin auf der Intensivstation besucht. Eine Woche später hatte das BR-Mitglied 50. Geburtstag und statt Blumen für die Krankheit bzw. Geburtstag hat ihn der BRV im Namen der Betriebsräte zuhause ein Präsent überreicht. Nun will der AG das KM-Geld nicht zahlen. Er ist der Meinung, das sei Privatsache. Wie können wir argumentieren, dass es sich hier um eine "Dienstreise" handelt? Danke für eure Mühe! Gruß Katarin

3.215012

Community-Antworten (12)

R
Rollie

26.07.2006 um 12:43 Uhr

Ich kann hier einen dienstlichen Zweck nicht erkennen, oder habt ihr bei Ihm eine Sitzung veranstaltet.

K
Katarin

26.07.2006 um 13:05 Uhr

Der BRV hat in der Tat betriebliches mit ihm besprochen, was für die BR-Sitzung äußerst wichtig war. An seinem Geburtstag wurde u.a. über die anstehende GBR-Wahl diskutiert.

L
Lotte

26.07.2006 um 13:06 Uhr

Und habt Ihr darüber Protokoll geführt?

K
Katarin

26.07.2006 um 13:10 Uhr

Das wurde in der angesetzten BR-Sitzung vom BRV zu Protokoll gegeben.

P
paula

26.07.2006 um 13:59 Uhr

hätte man dies nicht auch am telefon besprechen können?

F
Fayence

26.07.2006 um 15:15 Uhr

Katarin,

Krankenbesuche sind Privatsache und sonst nichts!

L
Lotte

26.07.2006 um 15:38 Uhr

Vielleicht hätte das BRM lieber krank zur Sitzung erscheinen sollen als Ihr gesund beim Kranken ;-)

Das mit dem Protokoll hatte ich eigentlich gar nicht so ernst gemeint, hätte nicht gedacht, dass es geschehen ist...

K
Katarin

26.07.2006 um 15:59 Uhr

Eigentlich setzte ich voraus, dass ihr davon ausgehen würdet, dass wir hier nicht zu unserem Vergnügen die Kilometer gefahren sind. Also muss ich doch ausholen: Das BR-Mitglied ist von Mitarbeitern beauftragt worden, in der nächsten BR-Sitzung über bewußt geduldete Schwarzarbeit zu beraten. Die Sitzung war bereits geplant und die Einzelheiten bzw. Fakten kannte nur das erkrankte BR-Mitglied und das wollte, trotz Intensivstation, dem BRV die Hintergründe nennen, kam aber nicht mehr im "gesunden" Zustand dazu. Der BRV hat im Rahmen seiner obliegenden Aufgaben das kranke BR-Mitglied im Krankenhaus aufgesucht und auch die vorgetragene Beschwerde der Mitarbeiter mitgeteilt bekommen. Das wurde dann vom BRV als TOP 2 in der BR-Sitzung behandelt und somit auch protokolliert; (dass beim Aufsuchen des Kranken im Krankenhaus am ... um.... Uhr die Aussage gemacht wurde..........)und für die weitere Vorgehensweise beschlossen wurde, dass....... Der BRV will doch nur sein KM-Geld !!! das ihm u.E. in Ausübung seines Amtes zusteht oder etwa nicht?? In unserem Betrieb ist es üblich, dass bei runden Geburtstagen mit einem Präsent gratuliert wird und der Vorgesetzte des BR-Mitglieds war diesesmal verhindert mitzukommen. Also übernahm das auch der BRV. Er will doch nur sein KM-Geld !1 Ist das jetzt klar?? Oder immer noch nicht?? Gruß Katarin

K
Kölner

26.07.2006 um 18:11 Uhr

Hat der AG denn das Präsent bezahlt?

K
Katarin

26.07.2006 um 18:21 Uhr

@Kölner

.. aber ja .

RI
Ramses II

26.07.2006 um 18:23 Uhr

"Das BR-Mitglied ist von Mitarbeitern beauftragt worden, in der nächsten BR-Sitzung über bewußt geduldete Schwarzarbeit zu beraten. Die Sitzung war bereits geplant und die Einzelheiten bzw. Fakten kannte nur das erkrankte BR-Mitglied und das wollte, trotz Intensivstation, dem BRV die Hintergründe nennen, kam aber nicht mehr im 'gesunden' Zustand dazu."

Hui! Da hat der Kollege je direkt Glück gehabt dass er nicht gleich italieneische Maßschuhe angepasst bekommen hat und auf dem Grunde des nächsten Lago abgestellt wurde. "Wenn ich nicht pünktlich zur nächsten Betriebsratsitzung komme, dann ruft die Polizei und sagt meiner Frau, dass ich sie immer geliebt habe!"

F
Fayence

26.07.2006 um 21:43 Uhr

Katarin,

ich bin vor allem beeindruckt, dass es Dir/Euch als unmöglich erscheint, einem Kollegen einen privaten Krankenbesuch abstatten zu wollen/können.

Da die Mitnahme des AG-Präsents lediglich eine zufällige Begleiterscheinung war, sähe ich mich als AG noch immer nicht veranlasst, dem BRV das KM-Geld erstatten zu müssen. Auch die Notwendigkeit ein "Verhör" am Krankenbett durchführen zu müssen, sehe ich nicht.

Hat denn der BRV diesen Besuch während seiner Arbeitszeit abgestattet?

Ihre Antwort