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Anfechtung Neuwahlen - Wahlvorstand hat Listenanwärter ihre Einverständniserklärung nachträglich unterschreiben lassen?

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felicitas
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb wurden Neuwahlen organisiert (wegen Austritt einiger brm). Nach Ablauf der Abgabefrist, hat der Wahlvorstand beim Prüfen der Listen festgestellt, dass 2 Listenanwärter ihre Einverständniserklärung nicht unterschrieben haben. Freundlicherweise hat der Wahlvorstand diese beiden informiert und sie nachträglich unterschreiben lassen. Ist dadurch die br-wahl anfechtbar? (Interessant ist vielleicht noch, dass einer der "Nichtunterschreiber" der bis dahin amtierende brv war...) Danke schon mal für eure Hilfe, Felicitas

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Community-Antworten (2)

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rolfo2

11.12.2008 um 11:57 Uhr

Das fehlen einer Unterschift ist ein heilbarer Mangel, kann innerhalb von 3 Arbeitstagen nachgeholt werden. War das so, ist die Wahl nicht anfechtbar aus diesem Grunde

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felicitas

11.12.2008 um 12:01 Uhr

Vielen herzlichen Dank! Da bin ich aber froh und freue mich, dass endlich mal jemand geantwortet hat. Dachte schon, meine Frage war so unterhalb jeglicher Betriebsratswürde, dass ich mit Nichtachtung gestraft werde...:-)

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