Anfechtung Neuwahlen - Wahlvorstand hat Listenanwärter ihre Einverständniserklärung nachträglich unterschreiben lassen?
In unserem Betrieb wurden Neuwahlen organisiert (wegen Austritt einiger brm). Nach Ablauf der Abgabefrist, hat der Wahlvorstand beim Prüfen der Listen festgestellt, dass 2 Listenanwärter ihre Einverständniserklärung nicht unterschrieben haben. Freundlicherweise hat der Wahlvorstand diese beiden informiert und sie nachträglich unterschreiben lassen. Ist dadurch die br-wahl anfechtbar? (Interessant ist vielleicht noch, dass einer der "Nichtunterschreiber" der bis dahin amtierende brv war...) Danke schon mal für eure Hilfe, Felicitas
Community-Antworten (2)
11.12.2008 um 11:57 Uhr
Das fehlen einer Unterschift ist ein heilbarer Mangel, kann innerhalb von 3 Arbeitstagen nachgeholt werden. War das so, ist die Wahl nicht anfechtbar aus diesem Grunde
11.12.2008 um 12:01 Uhr
Vielen herzlichen Dank! Da bin ich aber froh und freue mich, dass endlich mal jemand geantwortet hat. Dachte schon, meine Frage war so unterhalb jeglicher Betriebsratswürde, dass ich mit Nichtachtung gestraft werde...:-)
Verwandte Themen
Einverständniserklärung
Guten Tag, Nach landesverordnung müssen sich alle bei uns im pflegeheim testen lassen, 2 x wöchentlich. Unser AG (im pflegeheim) möchte vor jeder Testung eine Einverständniserklärung unterschrieben h
Versetzung eines Kollegen
Es geht um die Vesetzung eines Kollegen von einer in die andere Abteilung. Gleicher Arbeitsplatz, keinerlei weitere Einschränkungen hins. Gehalt, etc. Ich habe von unserer Geschäftsleitung eine Einve
Eigener Anwalt droht uns
Ich habe mal eine Frage an Euch. Wir hatten eine BR-Wahl ausserhalb des Zykluses. Diese Wahl wird nun von mehreren AN angefochten, da es bei dieser Wahl zu unregelmässigkeiten kam, die das Ergebniss v
Eigener Anwalt droht Teil II
Ich weiß nicht warum, aber irgendwas passte mir an dem Thread nicht. Da ich dort nicht mehr Antworten konnte habe ich ihn noch mal kopiert und neu rein gesetzt. Ich habe mal eine Frage an Euch. Wir
Anfechtung BR-Wahl - Wer ist zur Anfechtung berechtigt,alte,neue oder beide AG?
Hallo zusammen, Das sagt BetrVG Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer