Erstellt am 24.01.2020 um 22:31 Uhr von celestro
Das Monatsgespräch muss mWn nicht protokolliert werden. Und es gibt daher mMn auch keine Regeln dafür. Sprich ob Ihr den AG da rein gucken lasst, ist Eure Sache. Ein Vetorecht besteht meiner Ansicht nach nicht.
Erstellt am 25.01.2020 um 07:43 Uhr von Kratzbürste
In der Tat - keine Regeln.
Protokolle sollten aber immer für alle Teilnehmer zugänglich sein. Ihr könnt ja für euch noch ein paar Notizen machen.
Erstellt am 25.01.2020 um 11:15 Uhr von alraune
Wir schreiben ein Protokoll beim Monatsgespräch, das bekommt die GL zugeschickt. Hat sie was daran zu mäkeln, dann darf sie gerne eine Klarstellung schreiben, die dann mit dem Monatsgespräch abgeheftet wird. Unsere GL macht nämlich gerne bei den Treffen ,zusagen, an die sie sich dann später nicht mehr erinnert. Oder bekommt Infos, die sie angeblich nie gehört habe will. Seit es das Protokoll gibt,laufen die anderen Besprechungen viel harmonischer ab.
Erstellt am 25.01.2020 um 16:08 Uhr von nicoline
Kratzbürste, celestro,
ich bin da nicht ganz bei euch!
§ 34 Sitzungsniederschrift
(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.
(2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen.
Erstellt am 25.01.2020 um 20:05 Uhr von alter Mann
nicoline, diese Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die Sitzungen des BR. Da würde ich das Monatsgespräch nicht drunter fassen.
Aber trotzdem: Was soll denn ein Monatsgespräch bringen, wenn man das Protokoll der einen Seite vorenthält? Damit verliert das Gespräch doch jede Verbindlichkeit: Der AG kann sich dann immer darauf berufen, protokollierte Äußerungen so nicht gesagt zu haben. Nach so einem MG kann man dann feststellen: "Schön, dass wir drüber geredet haben." Das war's dann aber auch.
Für uns ist das Protokoll eine Möglichkeit, Einigkeit und Dissens klar für beide Seiten festzustellen. Dieses Protokoll geht dann auch an die nächste Managementebene, so dass auch diese an die Ergebnisse gebunden sind. (Und wir erinnern uns manchmal an Gespräche, die Jahre zurück liegen...)
Erstellt am 25.01.2020 um 20:33 Uhr von nicoline
alter Mann,
*diese Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die Sitzungen des BR. Da würde ich das Monatsgespräch nicht drunter fassen*
Das MG findet ja mit dem gesamten BR statt, korrekterweise mit einer Einladung und von mir aus mit dem einzigen TOP "Monatsgespräch".
Was anderes als eine BR Sitzung ist das dann?
Erstellt am 26.01.2020 um 17:14 Uhr von celestro
@nicoline
1.) beim Monatsgespräch werden keine Beschlüsse gefasst. Das spricht also schon einmal stark gegen das MG.
2.) "Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen" ... klingt jetzt auch alles andere als nach MG, oder? ;-)))