Erstellt am 24.01.2020 um 10:47 Uhr von nicoline
Das wirst du mit deinem AG klären müssen.
Erstellt am 24.01.2020 um 10:51 Uhr von Pjöööng
Was ist das denn für ein Lehrgang?
Alpenvereins-Wanderführer auf dem Wilseder Berg?
Aktuelles aus dem Steuerrecht für Rechtsanwaltsgehilfen?
Ist das etwas für Deinen ausgeübten Beruf? Zahlt das Dein Arbeitgeber?
Erstellt am 24.01.2020 um 10:51 Uhr von Pjöööng
Diese Antwort wurde von "Pjöööng" gelöscht.
Erstellt am 24.01.2020 um 11:45 Uhr von nicht brauchen
Hmm ich gehe mal von einer BR Schulung aus. Die kann man machen, wenn beschlossen.
Was ich allerdings zu bedenken gebe ist: Man will immer Maschinenlaufzeiten erhöhen usw. und dann sperrt man einfach für x Wochen zu (ohne was zu reparieren).
Betriebsferien sind mitbestimmungspflichtig...