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12 Stunden im Nachtdienst davon nur 6 Stunden bezahlt bekommen !?

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Biggy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen ud Kollegen kann es sein, dass Mitarbeiter in einem Kinderheim die Nachtdienst haben die Zeit die sie Nachts im Heim verbringen nicht vollständig angerechnet bekommen da sie die Möglichkeit haben zu schlafen. Allerdings müssen sie in ständiger Bereitschaft sein, da die Kinds sie brauchen konnten oder auch Neuaufnahmen (Inobhutnahme)vor kommen können. Ein Nachtdienst geht z.B. von 20 Uhr - 8 Uhr angerechnet bekommen die Mitarbeiter aber nur die Zeit von 20 Uhr bis 2 Uhr. So was kann doch nicht in Ordnung sein, schließlich müssen sie die Nacht ja auser Haus verbringen. Weiß jemand von euch da genaueres.

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Community-Antworten (4)

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carrie

09.12.2008 um 07:47 Uhr

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Lotte

09.12.2008 um 08:38 Uhr

Biggy, das läuft unter Nachtbereitschaft. Auch der TVöD hat hier eine Regelung nach der Bereitschaftsdienste nicht wie "normale Arbeitszeit" vergütet/angerechnet wird.

B
Biggy

09.12.2008 um 16:11 Uhr

Hallo Carrie danke für deine Mühe aber Altenheim und Kinderheim sind nicht miteinander zu vergleichen. Jedenfalls müssen unsere Nachtwachen im Altenheim nachts Arbeiten , sprich Rundgänge machen und dabei die Leute lagern, neues Inkontinenzmaterial anlegen und so weiter. Im Kinderheim müssen sie da sein, sie müssen im Heim übernachten ansprechbar sein und präsent. Nun frage ich mich, was ist mit der Zeit in der sie tatsächlich nicht schlafen können da Jugendliche zum Beispiel randalieren oder sonstigen Blödsinn anstellen, wird die nach 2 Uhr Nachts bezahlt?

L
Lotte

09.12.2008 um 17:46 Uhr

Biggy, habt Ihr einen TV in dem Bereitschaftsdienst geregelt ist? Normalerweise ist auch geregelt, wie hoch die Inanspruchnahme normalerweise ist. Danach richtet sich dann die Bezahlung. Im BAT wurde die tatsächliche Inanspruchnahme zusätzlich aufgeschrieben, der TVöD regelt das etwas anders.

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