Erstellt am 09.12.2008 um 06:47 Uhr von carrie
@Biggy
Vielleicht hilft dir dieser Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=47069&ccheck=1
Erstellt am 09.12.2008 um 07:38 Uhr von Lotte
Biggy,
das läuft unter Nachtbereitschaft. Auch der TVöD hat hier eine Regelung nach der Bereitschaftsdienste nicht wie "normale Arbeitszeit" vergütet/angerechnet wird.
Erstellt am 09.12.2008 um 15:11 Uhr von Biggy
Hallo Carrie
danke für deine Mühe aber Altenheim und Kinderheim sind nicht miteinander zu vergleichen.
Jedenfalls müssen unsere Nachtwachen im Altenheim nachts Arbeiten , sprich Rundgänge machen und dabei die Leute lagern, neues Inkontinenzmaterial anlegen und so weiter.
Im Kinderheim müssen sie da sein, sie müssen im Heim übernachten ansprechbar sein und präsent.
Nun frage ich mich, was ist mit der Zeit in der sie tatsächlich nicht schlafen können da Jugendliche zum Beispiel randalieren oder sonstigen Blödsinn anstellen, wird die nach 2 Uhr Nachts bezahlt?
Erstellt am 09.12.2008 um 16:46 Uhr von Lotte
Biggy,
habt Ihr einen TV in dem Bereitschaftsdienst geregelt ist? Normalerweise ist auch geregelt, wie hoch die Inanspruchnahme normalerweise ist. Danach richtet sich dann die Bezahlung. Im BAT wurde die tatsächliche Inanspruchnahme zusätzlich aufgeschrieben, der TVöD regelt das etwas anders.