Schweigepflicht - ein gefaßter Beschluß mit Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses an Dritte weitergegeben?
Liegt folgendes nicht unter dem § Schweigepflicht: Es wurde aus dem Betriebsrat heraus an Dritte ein gefaßter Beschluß mit Bekanntgabe des Abstimmungsergebnis und Namen weitergegeben. Finde nicht den genauen §. Helft mir, da morgen Sitzung.
Community-Antworten (2)
07.12.2008 um 22:25 Uhr
@Kolibri, guck mal unter dem § 79 BetrVG (Geheimhaltungspflicht) und du wirst feststellen, dass dies nicht darunter fällt! Ich denke mir, dass ihr innerhalb des Gremium's einiges klären solltet...
08.12.2008 um 14:44 Uhr
das wäre doch eine nichtbeachtung der nichtöffentlichkeit der betriebsratssitzung. so kenne ich es auch aus den seminaren. was möglich ist, dass man sagt er hat mit mehrheit gestimmt.
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