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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schweigepflicht - ein gefaßter Beschluß mit Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses an Dritte weitergegeben?

K
Kolibri
Jan 2018 bearbeitet

Liegt folgendes nicht unter dem § Schweigepflicht: Es wurde aus dem Betriebsrat heraus an Dritte ein gefaßter Beschluß mit Bekanntgabe des Abstimmungsergebnis und Namen weitergegeben. Finde nicht den genauen §. Helft mir, da morgen Sitzung.

4.70402

Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

07.12.2008 um 22:25 Uhr

@Kolibri, guck mal unter dem § 79 BetrVG (Geheimhaltungspflicht) und du wirst feststellen, dass dies nicht darunter fällt! Ich denke mir, dass ihr innerhalb des Gremium's einiges klären solltet...

B
Bärbel1

08.12.2008 um 14:44 Uhr

das wäre doch eine nichtbeachtung der nichtöffentlichkeit der betriebsratssitzung. so kenne ich es auch aus den seminaren. was möglich ist, dass man sagt er hat mit mehrheit gestimmt.

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