Arbeitszeitbeginn - erst stempeln wenn man sich vorher an seinem Arbeitsplatz am Rechner angemeldet hat?
Hallo,
ist es möglich, Vorgaben zu geben, dass erst gestempelt werden darf wenn man sich vorher an seinem Arbeitsplatz am Rechner angemeldet hat? Dies wird in einer Abteilung in unserem Hause, mit Anweisung des Vorgesetzten, seit gestern so gehandhabt. Wir wissen, dass wir Mitbestimmung bei der Arbeitszeit haben, doch wie sieht es in diesem Fall aus.
Danke im Voraus.
Community-Antworten (1)
05.12.2008 um 12:02 Uhr
@1tigger1 Oh. Das würde ja bedeuten, dass die Arbeitsorganisation, der Arbeitszeitbeginn und die Kontrolle sich geändert hat. § 87 Abs. 1 BetrVG ... hier kann ein BR doch schwer aktiv werden.
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