Erstellt am 01.12.2008 um 15:33 Uhr von galaxy
@Mecki
Probezeitkündigung? keine Möglichkeit für den BR dieses zu verhindern...
Außer der AG hat die Kündigung nicht vorgelegt, denn nach BetrVG
§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
(1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
ist der Betriebsrat zu hören.. egal ob das Kündigungsschutzgesetz greift oder nicht..
Sozialauswahl, meiner Meinung nach, gibt es nicht in diesem Fall, mögen mich die anderen korrigieren, wenn ich falsch liege mit meiner Meinung
Erstellt am 01.12.2008 um 16:11 Uhr von DonJohnson
Sehe ich auch so. In der Probezeit muß der AG nciht mal Gründe mitteilen, also greift die Sozialauswahl nciht. Und selbst wenn er Gründe nennen müßte würde reichen wenn er sagt, dass die kollegin den Anforderungen nciht entspricht, oder sonst was. Allerdings würde ich als BR dann mal nachfragen wie das mit der weiteren Personalplanung dann weitergeht. Ich gehe aber recht in der Annahme, dass die schon einen Arbeitsvertrag hatten... So oder so, die Probezeit ist ja dafür da, dass der AG die AN "ausprobieren kann". Wenn er mit der Kollegin nciht zufrieden war, tja, dann ist das so. Verhindern kann der BR eine solche Kündigung nciht wirklich. Wohl aber den AG mitteilen, dass trotz des Wegfalls der Kollegin, keinen Überstunden entsprochen wird, solange keine andere AN gefunden wurde. da durch die "falsche" Personalplanung ja nicht die Kollegen leiden könnten - lach. Abschrecken wird es ihn aber bestimmt nciht.
Viel Erfolg
DJ