Erstellt am 28.11.2008 um 22:50 Uhr von Lotte
Biggy,
sieh mal unter § 98 (3) und (4) BetrVG.
Erstellt am 28.11.2008 um 22:57 Uhr von Biggy
Danke Lotte du hast mir sehr weitergeholfen.
Erstellt am 29.11.2008 um 10:23 Uhr von frager1
@Biggy
......Examinierte Mitarbeiterin. Sofern ihr auch mänliche Beschäftigte habt, wäre dieser Aushang auch ein Verstoß gegen das AGG § 1
Erstellt am 29.11.2008 um 10:30 Uhr von Kölner
@frager1
Das ist nicht zwingend ein Verstoß gegen das AGG!
Erstellt am 29.11.2008 um 13:26 Uhr von frager1
@von Kölner
..dann muss der AG aber sehr gut begründen, warum als PDL kein männlicher MA eingesetzt werden kann. Es gibt ja schließlich auch männliche Krankenflegekräfte.
Hier einige Urteile zu diesem Thema/ Themenbereich.
Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Stellenausschreibung - ArbG Düsseldorf, 10.6.2008 - Az 11 Ca 754_08
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg spricht Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei der Beförderung zu; Az.: 15 Sa 517/08
Weiter siehe auch hier:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_72/arbeitsrecht_72.html
Erstellt am 29.11.2008 um 14:17 Uhr von Biggy
Haaaalt!!!
Liebe Leute macht euch keine Gedanken über geschlechtsspezifischer Ausschreibung, es gibt nur weibliche Mitarbeiter in der Pflege bei uns.Dies Disskusion ist also überflüssig. Wäre es nicht so hätte ich sofort dieser Ausschreibung wiedersprochen.
Aber trotzdem Danke dass ihr euch Gedanken darüber macht.
Erstellt am 29.11.2008 um 17:35 Uhr von Kölner
@frager1
Siehst Du, das meinte ich!