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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung ohne Stellenauschreibung?

HF
Habe Fragen
Jan 2018 bearbeitet

Einstellung ohne Stellenauschreibung

Hallo Zusammen,

folgendes Problem. Es gibt eine Neueinstellung bei uns. Für diese Stelle hat es keine Stellenausschreibung gegeben.

Ist es eine "kann" Option dieser Einstellung zu wiedersprechen?

Was passiert, wenn man wissentlich der fehlenden Stellenauschreibung der Neueinstellung zustimmt?

Danke für die Rückinfo

4.48403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

23.04.2007 um 11:08 Uhr

@Habe Fragen Was hättest Du denn gerne, was passieren soll?

Wenn der BR nicht verlangt hat, dass eine freie Stelle intern ausgeschrieben wird, dann kann der AG walten und schalten wie er will. Ist das denn passiert? Anders sieht es natürlich aus, wenn Ihr nicht bzgl. der Neueinstellung gehört wurdet. Dann greift § 101 BetrVG.

J
Jube

23.04.2007 um 11:52 Uhr

@Habe Fragen, Ohne besonderen Grund könnt ihr nicht einfach widersprechen. Wie gross ist Euer Betrieb, Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss? da wäre u. U. etwas zu machen.

Versucht doch mal ganz schnell, eine BV zu freien Stellen, Einstellungen und evtl. Versetzungen auf den Weg zu bringen.

FB
Frank B.

23.04.2007 um 13:06 Uhr

Der Betriebsrat muss zunächst den Arbeitgeber auffordern die Stellen auszuschreiben §93 BetrVG. Erst dann könnt ihr aus diesem Grund widersprechen. Eine BV ist hier immer sehr hilfreich.

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