Erstellt am 23.04.2007 um 09:08 Uhr von Kölner
@Habe Fragen
Was hättest Du denn gerne, was passieren soll?
Wenn der BR nicht verlangt hat, dass eine freie Stelle intern ausgeschrieben wird, dann kann der AG walten und schalten wie er will. Ist das denn passiert?
Anders sieht es natürlich aus, wenn Ihr nicht bzgl. der Neueinstellung gehört wurdet. Dann greift § 101 BetrVG.
Erstellt am 23.04.2007 um 09:52 Uhr von Jube
@Habe Fragen,
Ohne besonderen Grund könnt ihr nicht einfach widersprechen.
Wie gross ist Euer Betrieb, Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss? da wäre u. U. etwas zu machen.
Versucht doch mal ganz schnell, eine BV zu freien Stellen, Einstellungen und evtl. Versetzungen auf den Weg zu bringen.
Erstellt am 23.04.2007 um 11:06 Uhr von Frank B.
Der Betriebsrat muss zunächst den Arbeitgeber auffordern die Stellen auszuschreiben §93 BetrVG. Erst dann könnt ihr aus diesem Grund widersprechen. Eine BV ist hier immer sehr hilfreich.