Eine Kollegin ist seit mehreren Jahren mit jeweils Sachbefristung beschäftigt. Sie wird aber für ein weiteres Jahr gebraucht. Jetzt soll sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden weil es keinen Grund für eine weitere Sachbefristung gibt. Vorher wurde aber eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen. Dazu hat sich der BR nicht geäußert. Wenn der BR widersprochen hätte, würde sie sicher nicht übernommen werden, ebenso wenn sie Kündigungsschutzklage einreichen würde.

Hier wird offensichtlich versucht das TzBfG ausgehebelt. Nach meiner Meinung wurde ein Arbeitsverhältnis gekündigt bevor es überhaupt entstanden war.