Erstellt am 05.08.2007 um 12:36 Uhr von paula
das klingt ja alles super seltsam...
ich verstehe das doch richtig. Da wird das befristete Arbeitsverhältnis gekündigt und ein neuer unbefristeter Vertrag in Aussicht gestellt? Wenn der AG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingehen will kann er den Vertrag doch entfristen. Nichts leichter als das.
Irgendwas stinkt da zum Himmel. Hat die AN den neuen Vertrag schon?
Erstellt am 05.08.2007 um 12:51 Uhr von Catweazle
@paula,
nein, genau anders herum. Die Entfristung soll noch erfolgen. Die Kündigung dafür ist aber schon ausgesprochen worden. (Für den Vertrag der noch gar nicht existiert.)
Es stinkt wirklich zum Himmel.
Erstellt am 05.08.2007 um 13:16 Uhr von paula
wie jetzt? Der unbefristete Vertrag wird jetzt schon gekündigt bevor er geschlossen wird?
Erstellt am 05.08.2007 um 13:30 Uhr von Catweazle
Erstellt am 05.08.2007 um 13:33 Uhr von paula
also nach meinem Verständnis kann man einen noch nicht existierenden Vertrag noch nicht kündigen. Wenn das ganze noch geschieht um nicht einen befristeten Vertrag zu vereinbaren dürfte auch eine Umgehung des TzBfG vorliegen.
MEHR ALS SELTSAM DAS GANZE
Erstellt am 05.08.2007 um 13:38 Uhr von Catweazle
paula,
das sehe ich auch so.
Sie wird wohl einen Anwalt brauchen.
Danke
Erstellt am 05.08.2007 um 14:47 Uhr von Lotte
Catweazle,
Ihr seid Tendenzbetrieb, oder?
Nochmal zur Überprüfung, ob ich es richtig verstanden habe: Der AG hat den BR zu einer Kündigung angehört, der gekündigte Vertrag ist aber noch nicht zustande gekommen? Die Kollegin soll den Vertrag wahrscheinlich gleichzeitig mit einer Kündigung erhalten, wodurch eine weitere Befristung des AV entsteht, was aber aufgrund des § 14 (2) TzBfG nicht mehr möglich wäre?
Komische Dinge stellt Euer AG mit Euch an und Ihr lasst es zu?
Für die Kollegin erscheint mir der individualrechtliche Weg vielversprechend.
Erstellt am 05.08.2007 um 15:58 Uhr von Catweazle
Lotte,
wir sind kein Tendenzbetrieb.
Ich denke du hast es richtig verstanden. Die Befristung wird durch die Kündigung ersetzt.
Wenn wir der Kündigung widersprochen hätten, wäre ganz sicher die unbefristete Übernahme nicht erfolgt.
Hätten wir es besser machen können?
So ist die Kollegin erst einmal noch ein Jahr beschäftigt was ihr aus privaten Gründen sehr wichtig ist.
Das sie individualrechtlich gute Möglichkeiten hat, sehe ich genauso.