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Fortbildung in der Altenpflege - ganztägige Fortbildungen, unterschiedlich als Arbeitszeit berechnen?

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Mokaka2001
Jan 2018 bearbeitet

Erste Frage: unser AG möchte ganztägige Fortbildungen, unterschiedlich als Arbeitszeit berechnen, Ganztagskräfte erhalten ihre volle tägliche Arbeitszeit, Teilzeitkräfte nur die arbeitsvertraglich geregelte tägliche Arbeitszeit. Ist das so möglich?

Zweite Frage: wo steht geschrieben, dass sich Pflegefachkräfte und auch Pflegehilfskräfte fortbilden MÜSSEN?

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Community-Antworten (5)

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RAKO

26.11.2008 um 16:18 Uhr

Laut §612 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn keine andere Regelung getroffen wurde -> Wenn EINZELVERTRAGLICH nicht vereinbart wurde, dass die jeweilige Teilzeitkraft so behandelt werden kann, dann steht ihr die entsprechende Entlohnung zu.

Andererseits: §4 (1) TzBfG - ... Entlohnung ist in dem Umfang zu gewähren, die dem Anteil seiner Arbeitszeit entspricht....

Also: Nein, geht meiner Meinung nach nicht.

  1. Nirgends - aber die Alternative heisst: Raus mit den ungebildeten, untauglichen Arbeitskräften, und ausgebildete Neue eingestellt.

Du meinst die Frage nicht wirklich Ernst, oder? Andere Betriebe würden sich die Finger danach lecken, wenn Ihr AG freiwillig auf Arbeitszeit Fortbildungsmaßnahmen durchführt!!! Und nach §96 ff. ist es sogar die Aufgabe des Betriebsrates dies zu fördern.

F
frager1

26.11.2008 um 16:47 Uhr

..schaue einmal hier; http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/teilzeitkraefte-und-aushilfen/news/03096.php

PS: Es wäre hilfreich wenn hier ein Teilzeit-AN einmal klagen würde

oder aber ein Fortbildungsistitut wie WAF nimmt sich der Sache einmal an :-))

IW
Inkognito Weissnicht

27.11.2008 um 12:32 Uhr

Schreibt bitte nicht so einen Müll. Es gibt in der Altenpflege eben sehr wohl Pflichtfortbildungen (die sogar für die Aushilfen angeboten werden müssen). Steht glaub ich (nagelt mich nicht fest) in den Betreiberverordnungen für die Heime auf Länderebene. Dazu gehört z.B. die Brandschutzfortbildung, Hygienefortbildung und evtl. sogar Erste-Hilfe (da bin ich mir aber nicht sicher). Also immer schön drauf bestehen.

W
Waschbär

27.11.2008 um 12:45 Uhr

Teilzeitarbeiter dürfen nicht schlechter dargestellt werden... so steht es bestimmt im § .

Wer voll Arbeitet der wird auch voll Bezahlt.

L
Lotte

27.11.2008 um 15:17 Uhr

Mokaka, hilfreich ist der §, den Waschbär meinte: § 4 TzBfG

Zur Fortbildung der Pflegekräfte in Heimen: HeimPersV §8 Und: www.lasv.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Rechtsgrundlagen_Weiterbildung.pdf

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