Hallo
Wir haben in unserem Betrieb als Automobilzulieferer aktuell einbrechende Auftragszahlen.
Dadurch laufen bei uns befristete Verträge aus und werden nicht verlängert.
Meines Wissens ist der Arbeitgeber Verpflichtet dem Arbeitnehmer 3 Monate vor Ablauf des Vertrages zu Informieren das er sich bei dem Arbeitsamt melden muss, da ansonsten mit Einbußen beim Arbeitslosen Geld zu rechnen ist.
Dies wurde aber bei uns mehrfach versäumt.
Nun Drohen mehreren Kollegen Einbußen von 1 bis 2 Monaten der Bezüge vom Amt.
Wie kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren und wie ist die Schuldfrage.
Wo steht die Vorgabe das der Arbeitgeber diese Info weiter geben muss?

Danke im Vorraus