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Informationspflicht des Arbeitgebers bei auslaufender Befristung - wo steht das?

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Brentan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir haben in unserem Betrieb als Automobilzulieferer aktuell einbrechende Auftragszahlen. Dadurch laufen bei uns befristete Verträge aus und werden nicht verlängert. Meines Wissens ist der Arbeitgeber Verpflichtet dem Arbeitnehmer 3 Monate vor Ablauf des Vertrages zu Informieren das er sich bei dem Arbeitsamt melden muss, da ansonsten mit Einbußen beim Arbeitslosen Geld zu rechnen ist. Dies wurde aber bei uns mehrfach versäumt. Nun Drohen mehreren Kollegen Einbußen von 1 bis 2 Monaten der Bezüge vom Amt. Wie kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren und wie ist die Schuldfrage. Wo steht die Vorgabe das der Arbeitgeber diese Info weiter geben muss?

Danke im Vorraus

8.39701

Community-Antworten (1)

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RAKO

21.11.2008 um 12:17 Uhr

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die Kollegen mit befristeten Verträgen auf den Ablauf hinzuweisen, eine entsprechende Regelung gibt es nicht. Befristete Verträge laufen einfach aus, also wissen die Betroffenen Bescheid und können (müssen) sich beim Arbeitsamt 3 Monate vor Ablauf der Befristung melden. Sollte der AG dann doch verlängern oder unbefristet einstellen wollen, kann er das ja trotzdem später tun (wenn der AN dann noch will). Dann ist die Meldung halt zurückzunehmen.

Ausnahme: Entsprechende Regelung in einem Tarifvertrag (evtl. würde auch BV gehen, aber da wäre ich mir unsicher). z.B. MTV IGM Bay. - 1 Monat vor Vertragsablauf muss hingewiesen werden, sonst entsteht ein unbefristetes Verhältnis. Aber wie gesagt, das gilt nur im persönlichen Geltungsbereich eines entsprechenden Tarifvertrages.

Schuldfrage ergibt sich aus dem gesagten - Unwissenheit schützt vor Schaden nicht - Pech gehabt.

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