Erstellt am 20.11.2008 um 19:06 Uhr von Lotte
kid,
der AG hat Euch Büroraum und Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Bei PC mit Internetanschluss streiten sich die Geister... Kommt auf die Gegebenheiten im Betrieb an.
Kommt der AG seiner Pflicht nicht nach muss der Anspruch ggf. durch ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren durchgesetzt werden, wobei auch eine einstweilige Verfügung in Betracht kommt.
Erstellt am 20.11.2008 um 19:07 Uhr von rainer w
@kid
Was ihr machen könnt? Den AG kräftig in den After Eigth treten. Oder aber ihr haltet ihm §40 BetrVG unter die Nase. Aber nicht bevor ihr einen Beschluß darüber gefasst habt.
Erstellt am 20.11.2008 um 19:11 Uhr von rainer w
@Lotte
Du bist zu schnell für mich
Erstellt am 20.11.2008 um 19:15 Uhr von pirat
@kid, Billy the...
hier für *Umme*, was zum Lesen...
http://www.rechtsanwalt-lindena.de/pdf/2004-03%20Internet-Zugang.pdf
Erstellt am 20.11.2008 um 19:19 Uhr von Lotte
rainer,
Du Armer... ;-))
pirat,
soso, für "umme"... ;-)
Erstellt am 20.11.2008 um 22:22 Uhr von pirat
Ahoi rainer w,
vorsicht, du schreibst hier von Lotte, meiner Schönen....nicht der flotten Lotte... *fg*
Ahoi Lotte meine Schöne,
man muss auch gönne...könne... .-)))
Erstellt am 20.11.2008 um 23:18 Uhr von rainer w
@pirat
villeicht bist Du ja noch langsamer als ich.
OhjeeeLotte waaaarte!!!!