Schulungen - hat der BR bei Schulungsbesuchen von Mitarbeitern ein Mitbestimmungsrecht?
Hallo zusammen,
unser Arbeitgeber genehmigt immer wieder veschiedenen Mitarbeitern eine Fortbildungschulung. Da wir vom BR nicht ganz nachvollziehen können warum wer gehen darf ist meine Frage ob der BR bei Schulungsbesuchen ein Mitbestimmungsrecht hat. Uns erscheint die Genehmigung div. Schulungen nur für bestimmte Personen beschränkt zu sein. Wo finde ich hier ein Gesetzestext ?
Community-Antworten (2)
20.11.2008 um 11:37 Uhr
@BR Karl §§ 96 - 98 BetrVG ;-))
20.11.2008 um 11:57 Uhr
Hallo Karl, bei dem Schulungsanspruch musst Du auch immer (auch als BR/PR) daran denken, dass gem. dem Sozialgestzbuch 9 (SGB IX) schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen u.U. eine Vorrangsbehandlung geniessen, was generell heisst dass die Fort- u. Weiterbildung Schwerbehindeter nicht benachteiligt werden darf. Einseseits muss die Vertrausnperson der Schwerbehinderten sofern ihr eine gewählt habt darauf achten, aber nicht nur er, sondern auch der PR/BR.
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