Erstellt am 16.01.2020 um 21:33 Uhr von celestro
Dein "dummes Zeug" erzählender BRV soll Dir doch bitte mal die rechtliche Grundlage für seine Aussage nennen.
"Das Gesetz sieht vor, dass die Einsichtnahme in die Betriebsratsunterlagen „jederzeit“ erfolgen kann. Für das Einsichtsrecht bestehen deshalb keine zeitlichen Beschränkungen. Jedes Betriebsratsmitglied soll sich ohne zeitliche Verzögerung über die Vorgänge im Betriebsrat informieren können. Es soll ausgeschlossen werden, dass Mitglieder des Betriebsrats aufgrund ihres Status oder aufgrund übertragener Sonderaufgaben (z.B. als Vorsitzender, als Ausschussmitglied, Systemadministrator oder aufgrund einer Freistellung) gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern ohne besondere Funktionen über einen Informationsvorsprung verfügen."
und weiter:
"Bei elektronisch gespeicherten Unterlagen (Dateien, E-Mails) können Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf einen eigenen Zugang zu dem Server haben, auf dem die Unterlagen gespeichert sind (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. August 2009 – 7 ABR 15/08)."
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/recht-auf-einsicht-in-betriebsratsunterlagen/
Erstellt am 16.01.2020 um 22:22 Uhr von Moreno
Macht ihr keine Seminare?