W.A.F. LogoSeminare

Rechte eines Betriebsratmitgliedes

S
Skooter
Jan 2020 bearbeitet

Es existiert bei uns ein Netzlaufwerke für die Betriebsratsmitglieder. Allerdings haben nur der Schriftführer, Betriebsrat-Vorsitzender, deren Stellvertreter und Wirtschaftsausschußmitglied er Berechtigungen zur Einsicht. Der Vorsitzende meint das der Rest des 13 köpfigen Gremiums er von Gesetz aus nicht erlauben darf darauf zu schauen. Mein Gefühl sagt mir das es evtl. nicht stimmen kann. Hat hier jemand Ahnung und kann es mir näher erklären?

39702

Community-Antworten (2)

C
celestro

16.01.2020 um 22:33 Uhr

Dein "dummes Zeug" erzählender BRV soll Dir doch bitte mal die rechtliche Grundlage für seine Aussage nennen.

"Das Gesetz sieht vor, dass die Einsichtnahme in die Betriebsratsunterlagen „jederzeit“ erfolgen kann. Für das Einsichtsrecht bestehen deshalb keine zeitlichen Beschränkungen. Jedes Betriebsratsmitglied soll sich ohne zeitliche Verzögerung über die Vorgänge im Betriebsrat informieren können. Es soll ausgeschlossen werden, dass Mitglieder des Betriebsrats aufgrund ihres Status oder aufgrund übertragener Sonderaufgaben (z.B. als Vorsitzender, als Ausschussmitglied, Systemadministrator oder aufgrund einer Freistellung) gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern ohne besondere Funktionen über einen Informationsvorsprung verfügen."

und weiter:

"Bei elektronisch gespeicherten Unterlagen (Dateien, E-Mails) können Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf einen eigenen Zugang zu dem Server haben, auf dem die Unterlagen gespeichert sind (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. August 2009 – 7 ABR 15/08)."

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/recht-auf-einsicht-in-betriebsratsunterlagen/

M
Moreno

16.01.2020 um 23:22 Uhr

Macht ihr keine Seminare?

Ihre Antwort