Es existiert bei uns ein Netzlaufwerke für die Betriebsratsmitglieder. Allerdings haben nur der Schriftführer, Betriebsrat-Vorsitzender, deren Stellvertreter und Wirtschaftsausschußmitglied er Berechtigungen zur Einsicht. Der Vorsitzende meint das der Rest des 13 köpfigen Gremiums er von Gesetz aus nicht erlauben darf darauf zu schauen. Mein Gefühl sagt mir das es evtl. nicht stimmen kann. Hat hier jemand Ahnung und kann es mir näher erklären?