Erstellt am 18.11.2008 um 14:18 Uhr von pit47
Hallo Tahoma,
entscheidet bei Euch der BR über díe Gewährung von Urlaub?
Der AN hat Anspruch auf 12 zusammenhängende Urlaubstage( Werktage), wenn er es möchte.
Der BR kann zwar mit dem AG eine BV zur Urlaubsplanung vereinbaren, aber eine Zustimmung zu einzelnen Urlaubsanträgen steht dem BR nicht zu.
Erstellt am 18.11.2008 um 14:31 Uhr von khel
@Tahoma:
"...die bei Krankheit lieber Urlaub nehmen, weil sie Angst haben, ihr Verträge laufen sonst aus. ..."
Ich glaube, ich habe mich verlesen! Wo sind wir denn hier?!
Krank ist krank, und Urlaub ist Urlaub, punktum und fertig! Unterbindet das als BR aber mal ganz schnell!
Tut mir Leid für die vielen Ausrufezeichen, ich rege mich auch gleich wieder ab...
Gruß
khel
Erstellt am 18.11.2008 um 14:42 Uhr von khel
Nochmal @Tahoma:
nachdem ich mich wieder ein bisschen abgeregt habe, möchte ich noch was nachtragen. Ihr habt als BR natürlich vollkommen Recht damit, dass Ihr das Nehmen von Urlaub bei Krankheit ablehnt.
Aber abgesehen von der sich daraus ergebenden Frage, die auch schon pit47 gestellt hat, müsst Ihr mal Euren Kolleg/innen und Eurem AG mal ganz grundsätzlich verklickern, dass sie auch nicht mal im Traum daran denken dürfen, bei Krankheit Urlaub zu nehmen bzw. das zu fordern.
Dazu ein Zitat aus wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunf%C3%A4higkeit#Ruhen_der_Arbeitspflicht): "...Bei Arbeitsunfähigkeit ruht die Dienstpflicht bei (befristeter) Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. ..." Ist doch eindeutig, oder?
Ja, ich weiß: es ist nur Wikipedia und keine verbindliche, offizielle Quelle...
Gruß
khel