W.A.F. LogoSeminare

Urlaub statt Krankschreibung?

T
Tahoma
Jan 2018 bearbeitet

tach auch...... wir macht ihr es denn bei euch so.......in unserer Firma gibt es viele Kollegen, die bei Krankheit lieber Urlaub nehmen, weil sie Angst haben, ihr Verträge laufen sonst aus. Wir bekommen dann eben Anträge, dass ein Urlaubstag genommen werden soll. Das lehnen wir aber ab, weil das in unseren Augen gegen Grundsätze der Erholung (für die Urlaub eigentlich da ist) verstößt. Einige Mitarbeiter fühlen sich dadurch bevormundet. Es sei ja ihre freie Entscheidung.......wie seht ihr das? Danke für reges Interesse....

10.72503

Community-Antworten (3)

P
pit47

18.11.2008 um 15:18 Uhr

Hallo Tahoma, entscheidet bei Euch der BR über díe Gewährung von Urlaub? Der AN hat Anspruch auf 12 zusammenhängende Urlaubstage( Werktage), wenn er es möchte. Der BR kann zwar mit dem AG eine BV zur Urlaubsplanung vereinbaren, aber eine Zustimmung zu einzelnen Urlaubsanträgen steht dem BR nicht zu.

K
khel

18.11.2008 um 15:31 Uhr

@Tahoma:

"...die bei Krankheit lieber Urlaub nehmen, weil sie Angst haben, ihr Verträge laufen sonst aus. ..."

Ich glaube, ich habe mich verlesen! Wo sind wir denn hier?!

Krank ist krank, und Urlaub ist Urlaub, punktum und fertig! Unterbindet das als BR aber mal ganz schnell!

Tut mir Leid für die vielen Ausrufezeichen, ich rege mich auch gleich wieder ab...

Gruß khel

K
khel

18.11.2008 um 15:42 Uhr

Nochmal @Tahoma:

nachdem ich mich wieder ein bisschen abgeregt habe, möchte ich noch was nachtragen. Ihr habt als BR natürlich vollkommen Recht damit, dass Ihr das Nehmen von Urlaub bei Krankheit ablehnt.

Aber abgesehen von der sich daraus ergebenden Frage, die auch schon pit47 gestellt hat, müsst Ihr mal Euren Kolleg/innen und Eurem AG mal ganz grundsätzlich verklickern, dass sie auch nicht mal im Traum daran denken dürfen, bei Krankheit Urlaub zu nehmen bzw. das zu fordern.

Dazu ein Zitat aus wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunf%C3%A4higkeit#Ruhen_der_Arbeitspflicht): "...Bei Arbeitsunfähigkeit ruht die Dienstpflicht bei (befristeter) Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. ..." Ist doch eindeutig, oder?

Ja, ich weiß: es ist nur Wikipedia und keine verbindliche, offizielle Quelle...

Gruß khel

Ihre Antwort