Erstellt am 16.11.2008 um 11:35 Uhr von frager1
@MeinMicha06
.....Wer hilft ??
Der BR §§ 84, 85
Erstellt am 16.11.2008 um 11:46 Uhr von pirat
@MeinMicha06,
wenn man lediglich von §2, 4 ArbZG ausgeht, könnte man sagen, es sei Pausenzeit, zur Toilette zu gehen gehört ja wohl zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen, auch während der Arbeitszeit. Daher kann es sich kein AG erlauben bzw. von den MA erwarten, dies in der Pausenzeit zu machen.
Zur Anzahl, vielleicht hilft dir das...
Die Anzahl der Toiletten ergibt sich aus der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)/ 1 "Arbeitsstättenrichtlinie Toilettenräume". Die Anzahl ist für Männer und Frauen unterschiedlich.
Bis 25 Männer sind 2 Toiletten und 2 Bedürfnisstände erforderlich; bis 50 Männer 3 Toiletten und 3 Bedürfnisstände..
Für bis zu 35 Frauen sind 3 Toiletten erforderlich...
Erstellt am 16.11.2008 um 12:02 Uhr von frager1
Auch eine Antwort, welche vielleicht etwas zum schmunzel anregt, zu einer ernstgemeinten Sache.
...wünschen wir dem Abteilungsleiter nicht das er "Montezumas Rache" (http://www.gesundheit.de/wissen/krankheiten/montezumas-rache/index.html)zu spüren bekommt. Denn sonst müsste er nacharbeiten, da die Pausenzeiten nicht ausreichen. :-))
Erstellt am 16.11.2008 um 13:54 Uhr von carrie
@MeinMicha06
Interessanter Arbeitgeber Link:
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/arbeitszeiten/topnews05177.html
Dort steht u.a. das hier:
Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten gelten nicht als gesetzliche Ruhepausen nach § 4 ArbZG. Sie zählen also zur Arbeitszeit!
Erstellt am 16.11.2008 um 14:02 Uhr von waschbär
@MeinMicha06,
haste mal wieder den Farblim vergessen ? Kein Problem da ich ja mal mit Nina´s Tochter Cosma XXX war.
Helfe ich gerne Carrie hat ohne Zeifel recht und ich steh voll auf sie.
Dein AG ist voll daneben und scheint noch nicht ganz in der Bunten Republik Deutschland angekommen zu sein.
Die WC gänge sind nicht als Pause anzu Rechnen .-) Das Rauchen nun ja ist Verhandlungssache aber das Biologische Berürfniss darf der AG dir nicht anrechnen.
Wo soll das auch enden ?
Noch fragen oder bedarf an §§ ?
Erstellt am 16.11.2008 um 14:18 Uhr von Lotte
carrie,
würde die Aussage, dass Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 min als AZ zu zählen sind, nicht absolut sehen. Bei den Toilettengängen hast Du sicher recht, aber beim Rauchen erleben ja viele von uns zur Zeit das Gegenteil. Denn der AG muss ja nur in bestimmten Fällen Arbeitszeitunterbrechungen gewähren. Ansonsten kann er auf die offiziellen Pausenzeiten verweisen.
Wenn man sich dann auf weitere Unterbrechungen einigt, kann ein Ausstempeln durchaus erforderlich sein.
Aber wie Du schon schreibst: Nicht für Toilettengänge.
Da bekam auch schon ein AG im Jahre 2004 vor dem LAG kein Recht, der einen AN kündigen wollte, der sich angeblich zum Schlafen auf die Toilette zurückzog ;-)
LAG Hamm, Az.: 15 Sa 463/04 Urteil vom 26.11.2004