Teilnahme der Sekretärin an Sitzung?
Darf die Sekretärin des BRV zur Protokollführung an der Sitzung teilnehmen? Sie ist nicht Mitglied im Gremium aber die Teilnahme ist einstimmig beschlossen.
Community-Antworten (31)
16.11.2008 um 00:18 Uhr
@Kupan, wie soll sie sonst Protokoll führen...
16.11.2008 um 00:23 Uhr
@pirat Scharfsinnig wie immer;-)
16.11.2008 um 00:44 Uhr
Ahoi Immi, thx ...grins
16.11.2008 um 01:02 Uhr
@pirat per Tonbandaufnahme. Ein BRM bedient das Tonband und die Sekretärin führt das Protokoll anhand dieser Aufnahme
16.11.2008 um 01:13 Uhr
@Kupan, man, dann vergattert sie...und gut iss...sowas soll es schon gegeben haben!
16.11.2008 um 01:19 Uhr
@pirat Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich. Es dürfen nur BRM teilnehmen. Außer den bekannten Ausnahmen "Gewerkschaftsverteter, Behindertenvertreter, . . ." . Ich meine das da darf keine Sekretärin teilnehmen darf!
16.11.2008 um 01:22 Uhr
@pirat Auf einem Seminar habe ich diese Frage gestellt und der Leiter meinte nach einem kurzen aber heftigen Lachanfall das damit die Beschlüsse nicht rechtmäßig seien.
16.11.2008 um 01:33 Uhr
@Kupan Dann sollte sich der Referent dieses Seminars
- in die Ecke stellen
- schämen
- einen neuen Job suchen
- eine Schulung besuchen
- sich die Kommentierung von §30 BetrVG noch einmal genauestens zu Gemüte führen
...Jedoch ist das hinzuziehen einer Schreibkraft zulässig...
Und du solltest -dir einen neuen Anbieter suchen
16.11.2008 um 02:09 Uhr
@Immi Auweia meine Schuld, zu meiner Schande und zur Ehrenrettung des Seminarleiters gestehe ich meine Schuld ein! Das bezieht sich aufs Bundespersonalvertretungsgesetz. Da scheint es einen winzigkleinen Unterschied gegenüber dem BetrVG zu geben
Trotzdem belästige ich euch mit der weiteren Ausführung seiner Begründung: Geheimhaltung der Beratung Der Personalrat hat gegen das BPersVG verstoßen und damit ist sein Beschluss gegen eine Maßnahme wertlos
scharfsinnig wie ich war, entgegnete ich ihm das die Sekretärin beim abhören der Aufnahme ja sowieso den Gesprächsinhalt mitbekommt. Also was ist der Sinn? Aber ich war nicht scharfsinnig genug. Sie darf nicht wissen wer dafür und wer dagegen gestimmt hat und deshalb ist es ein großer Unterschied persönlich dabeizusein oder nur akustisch.
Nach dem Motto: Beschluss des AG nicht rechtmäßig abgelehnt = zugestimmt
16.11.2008 um 09:28 Uhr
@Kupan Also BPersVG, manche Länder sehen das ja anders. Und übrigens ist das hier ein BR Forum, wenn du dich schon als PR hier tummelst, könntest /müsstest du dich wenigstenstouten.
16.11.2008 um 11:02 Uhr
@Immi was ja bereits geschehen ist! Ich hoffe das ich mich auch weiterhin hier tummeln darf
16.11.2008 um 12:29 Uhr
@ Kupan, tummel dich, wir sind ein freies Land.....egal, ob PR oder BR...letzendlich sitzen wir alle im gleichen Boot!
16.11.2008 um 13:27 Uhr
@Kupan, NEIN darf SIe nicht, auch sind Tonband aufnahmen untersagt. Es ist schon geregelt wer auf Sizungen die Protokolle Schreibt. P.S seit wann hat der BRV eine Sekretärin ? ist die vom Ag Bezahlt ? oder meinst du das BR Büro und die Sekratärin vom BR ?????
16.11.2008 um 13:57 Uhr
@Kupan Tummel dich wo du magst:-) Nenn dich doch Tümmler...dann weiss jeder Bescheid...man kann es sich gut merken... und es sind so possierliche Tiere... Und der Waschbär wäre nicht so alleine;-)
@waschbär Welches Gesetz hast du denn jetzt benutzt? ACHTUNG...Konkurenz im Anmarsch:-)
16.11.2008 um 14:10 Uhr
@Immi, Das wo steht wer wann und im welchen umfang an BR/PR sitzungen teilnehmen darf. Da ich ja auch mal das doofe PR hatte weiss ich das es analog der BertVG ist. Im bezug auf teilnahme von NICHT BRMS PRMs :-)
Und das Thema ton bänder ... schönne grüsse Datenschutz, Thema mitschnitte von Vertraulichem.
Was soll ich mit einem Tümmler ????? Tümmelt der die Wäsche für mich .-() Hoffentlich kommt der dann aber bei meinen hohen Drehzahlen nicht ins Schleudern .-)))
16.11.2008 um 14:12 Uhr
@pirat, Vergatterung .... Du und dein Militär Dialekt .-) ich frage mich nur worauf du die Vergatterung beziehst ? Als Bestand einer Richterlichenprüfung ?
ergründe das Wort vergatterung .-)
16.11.2008 um 14:17 Uhr
waschbär, dass Du Dich überhaupt noch hierher traust nach Deiner neuesten Schandtat ;-)) http://www.clipfish.de/video/2682034/waschbaer-frisst-kueche/3
Da wäre eine "Vergatterung" durch unseren geschätzten Piraten wohl mehr als angebracht...
16.11.2008 um 14:31 Uhr
Ahoi Lotte, meine Schöne.. du verstehst mich....vielleicht sollte man WB´s und Enten vergattern... ;-)
@WB, sorry wenn dich das Vergattern so in Wallung bringt...hat nicht den Anspruch eines Militärdialektes. Ist eher in Hinsicht aus § 79 BetrVG bemünzt...der auch Sekretärinnen des BR´s mit einschliesst....
16.11.2008 um 14:34 Uhr
Pirat, aber nicht zusammen. Das geht bei Waschbären höchstens mit Weißwedelhirschen... ;-))
16.11.2008 um 15:09 Uhr
@Lotte, Ja das mit miriam´s T Küche das war nun ja also als Umzugshelfer bin ich wohl nicht so toll :-( Aber es lag an der Farbe und an den Herstellern der Küche... Die gute brauchte eine Neue Küche, aber es mangelte ihr an dem Nötigen anstoss diese durch zu führen, da habe ich eben mal Einsatz gezeigt .-))) So aller wir bauen deine Bude um .-)) Pimp meine Küche ....
@Pirat,
Warum willst du mich Vergattern ? Ich bin bisteimmt nicht noch mal so Blöde und stehe mit die Pfoten krumm am Tore zum Trupenübungsplatz , am Heilligenabend .-(
Es war Langweilig,Kalt und das Gewehr war ach so Schwer :-)
Nicht in Wallung auf die Palme du Semper Vieh .-)))))
16.11.2008 um 15:29 Uhr
@ PIRAT !!!!, wo hast du gelesen das im § 79 Geheimhaltungspflicht steht das Menschen die nicht im BR/PR sind oder deren Dirckte Verwandte sind (JAV/Einigungsstelle) an sizungen teilnehmen dürfen ???
Mit der Bitte um Zeigung :-( Ich finde immer nur den Gleichenkreis an Personen, selbst im AG Forum , ist das nicht zu finden ! Die Sekretärin des BRV wenn es sie dann gibt was ich schon merkwürdig finde und bedenglich ! IST keine Person die dem 79 NICHT unterliegt. Sie fällt nicht unter dem § .
Ich habe nun schon die ganze Küche aus einander genommen, weil ich dachte das ihr so ein Zettel ist aber nee nicht mal unter der Spühle lag so etwas .-((( und gleich kommt Miriam und die Küche ist ein Trümmerhaufen :-( Das gibt wieder haue ....
16.11.2008 um 17:22 Uhr
@waschbär Also mein Kommentar zu §30 BetrVG sagt das sie dabei sein darf.
16.11.2008 um 18:00 Uhr
@Immi,
meinste unter 4Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich. ????? Ich halte die Sekretärin vom BRV FÜR sehr öffentlich .-)
Du kannst mir aber gerne den Komentar mal senden, hier habe ich keinen zur Hand der darauf rückschlüsse ziehen,lässt. Nur dinger wie wer Protokoll schreibt ist sekratär, allerdings bezieht sich das auf BRMs :-( Desweitern habe ich hier noch dinger wie ist das Ebrm im Geschäftzimmer des BR angestellt so ist die Teilnahme Legetim aber nicht in der Funktion der EBRM .-)
Aberselbst das ist nicht 100 ig klar, wegen der Konfrontation und Meinungsbildung unter den BRMs . Sprich schlag ab tausch im BR :-)))
Un habe ich grade vom WAF eine einladung zu einen Seminar bekommen : Protokolle und Niederschriften im Sekretariat des Betriebsrats sicher und schnell erstellen.
Die spinnen wohl :-( Ich werde hier KEIN Protokoll Schreiben :-( Ich bin der Waschbär und nicht der Schreib-bär. Da ich Männlich bin kann ich NUR eins auf einmal also entweder Schreiben oder Diskutieren :-((((
So nun gehe ich wieder in dier Küche .... Ich muss da mal etwas Kleben .-(((( ausserdem muss ich noch Kochen . Fischstäbchen in Hot Dog Brötchen auf Röstzwiebel und Orginal Remulade.... Dünne Gurken nicht Vergessen :-))))
@Immi, sende mir mal bitte den Kom
16.11.2008 um 18:34 Uhr
@waschbär Okay:-)
16.11.2008 um 19:12 Uhr
@ Immi, siehste.... gibt freds da recht das Bauchgefühl schon fast aus .-))) und Bauch/Gefühl haben Waschbären ja sehrrrrrrrr viel .-)))))))))
@Pirat, siehste ... Vergattern geht eben NUR am Gatter .-) daher auch das Vort .-) Der Soldat wird Vergattert die Wachvorschriften einzuhalten wenn er Wache steht am TOR was ja auch als Gatter bezeichnet wird .-))))))
16.11.2008 um 19:28 Uhr
waschbär, also zumindest der alte Däubler in der 10.Auflage schreibt unter § 34 BetrVG für den BR: RN 7: "Tonaufnahmen von Sitzungen des BR zu Protokollzwecken sind nur möglich, wenn sämtliche Anwesenden ausdrücklich freiwillig zustimmen....." wobei ich nicht weiß, wie man ein "ausdrücklich freiwillig" als BRM kenntlich macht... und unter RN 9:"...Die Hinzuziehung einer Schreibkraft ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des BR für die Sitzungsniederschrift verantwortlich zeichnet ...Die Schreibkraft kann den Protokollführer (Schriftführer) unterstützen, nicht jedoch ersetzen... Bedenken wegen der Nichtöffentlichkeit (vgl. § 30 Rn. 12) der Sitzung bestehen nicht, da nach § 40 Abs. 2 der AG dem BR für Sitzungen Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat"
16.11.2008 um 19:33 Uhr
@waschbär, nun.. is ja schon gut.... hör DU auf zu gackern...und ICH mit vergattern...;.) kümmere dich um die Kombüse.... für deine Süsse....-)))
16.11.2008 um 20:14 Uhr
@Lotte, wegen dem ausdrücklich, da helfe ich gerne damit ist gemeint das ALLE Unterschreiben und das diese Unterschrift zumindest bei Wahl BR erneuert wird, auch bei Nachrückern....
@Pirat, NÖ .... ich gackere bist die Microwelle in die Nische passt .-) Absägen ist ja kein Obtion :-((( Wusstet ihr das man(n) niemals die Schutzhülle vom Kühlschrank durchboren darf ??? Und das Hausmeister am SO schon früher schluss haben ? Und das befor Wasserspiele beginen man(n) gucken sollte wo der Absperrharn ist ??? Sind nur ein Paartips von euern Küchen und Klempnerschreck :-((((
17.11.2008 um 09:24 Uhr
waschbär, danke für diese ausdrücklich freiwillige Hilfe... Zu Deiner Antwort an Pirat: Hättest Du nicht besser die Berufsschule besucht um an dieses Wissen zu kommen, anstatt Miriams ganze Küche zu zerstören? ;-))
18.11.2008 um 09:40 Uhr
@Lotte, Ich war auf der waschbären Schule, das recht .-))))
Miriam brauchte nun mal eine neue Küche... waschbären sind sehr sensibel wenn es um die Raum austattung geht .-)))
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