Erstellt am 14.11.2008 um 12:12 Uhr von RAKO
Hallo Katjuscha,
für Haustarifverträge gelten keine anderen Regeln als für Manteltarifverträge.
D.h. zwingende Geltung nur für Gewerkschaftsmitglieder.
Erstellt am 14.11.2008 um 13:29 Uhr von DonJohnson
Aber die meisten AG sind so clever diese Vorzüge auch den nciht GEW Mitgliedern zukommen zu lassen. Wenn er es nciht machen würde, würden noch mehr AN MItgleider in der GEW also hätte der AG noch schlechtere Verhandlungspositionen. Einen Anspruch haben Nichtmitglieder wie schon von RAKO geschildert nciht.
Erstellt am 14.11.2008 um 13:34 Uhr von Rapper22
@Katjuscha,
der AG wird sich hüten, nur den GEW-Mitgliedern diese Tariferhöhung zu zahlen. Der Umkehrschluß wäre ja dann, dass alle anderen Nicht-GEW-Mitglieder in die Gewerkschaft eintreten würden, um diese Tariferhöhung zu bekommen. Das wäre das Fatalste, was einem AG passieren könnte. Aus diesem Grunde bekommen alle Mitarbeiter in der Regel diese Tariferhöhung, um eine 100% Mitgliedschaft zu verhindern.
Ansonsten handelt die GEW nur für ihre Mitgleider den Tarifvertrag aus. Alle anderen sind Nutznießer dieser Sache.
MfG
Rapper22
Erstellt am 14.11.2008 um 13:34 Uhr von Katjuscha
Man kann es nicht oft genug sagen: Ihr seid echt klasse....Vielen Dank!
Erstellt am 14.11.2008 um 13:38 Uhr von pit47
Hallo Katjuscha,
im Tarifvertrag kann auch vereinbart werden, dass speziell die GEW-Mitgl. einen höheren Lohn bekommen.
Erstellt am 17.11.2008 um 08:56 Uhr von RAKO
@pit47
Grundsätzlich richtig - ist aber rechtlich SEHR umstritten (Koalitionsfreiheit/Gleichbehandlungsgrundsatz). Meines Wissens ist ein derartiger TV bislang nicht existent - entsprechend gibt es nur Diskussionen aber keine Rechtsprechung...