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Was bedeutet "Geltungsbereich des Tarifvertrages"?

B
BR-Newbie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle!

Ich habe mal eine Frage

Was heißt im Gehaltsrahmentarifvertrag "Er gilt nicht für Angestellte sofern sie durch Einzelarbeitsvertrag aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages herausgenommen worden sind"?

Sind hier nur die sogenannten AT-Angestellten gemeint, oder auch diejenigen, die aufgrund eines Dienstvertrages ihre tarifvertraglichen Rechte abgegeben haben, aber ansonsten nicht die Kriterien eines AT-Angestellten erfüllen. Wie sieht es hier mit Nicht-Mitgliedern aus, fallen die auch unter diesen Wortlaut?

Für Antworten Danke ich euch schon mal im Voraus

Grüße

BR-Newbie

4.15201

Community-Antworten (1)

R
RAKO

14.11.2008 um 12:40 Uhr

Hallo,

  1. Für Nicht- (Gewerkschafts-)Mitglieder gilt der TV nur, wenn sich der AG EINZELVERTRAGLICH dazu verpflichtet hat den TV auf dieses Arbeitsverhältnis anzuerkennen. Ohne diese Klausel gilt der TV für nicht-Gewerkschafter nicht. Der Text eines TV ist für sie unerheblich, also auch dieser Satz.
  2. Gewerkschaftsmitglieder können auf Rechte aus einem TV unter keine Umständen verzichten (sie nicht per Vertrag abgeben)
  3. Der Satz den Du zitierst lässt die Frage nach den ATs offen. Es wäre widersinnig anzunehmen, das ein Tarifvertrag eine Klausel enthält, die jedem AN die Möglichkeit offenlässt, auf seine Rechte zu verzichten (widerspricht 2.). Ohne die ergänzenden Vereinbarungen des TV zu kennen (z.B: die AT-Kriterien und das drumherum um diesen Satz) lässt sich Deine Frage aber leider nicht beantworten. In den mir bekannten TV ist dieser Satz anders formuliert (gilt für alle AN, welchen unter den persönlichen Geltungsbereich des MTV fallen). Ich kann nur vermuten, dass die "Angestellten", für welche dieser Satz gilt an anderer Stelle (üblicherweise Mantel TV) näher bezeichnet sind.

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