Ich habe mal eine Frage
Was heißt im Gehaltsrahmentarifvertrag
"Er gilt nicht für Angestellte sofern sie durch Einzelarbeitsvertrag aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages herausgenommen worden sind"?
Sind hier nur die sogenannten AT-Angestellten gemeint, oder auch diejenigen, die aufgrund eines Dienstvertrages ihre tarifvertraglichen Rechte abgegeben haben, aber ansonsten nicht die Kriterien eines AT-Angestellten erfüllen. Wie sieht es hier mit Nicht-Mitgliedern aus, fallen die auch unter diesen Wortlaut?
Für Antworten Danke ich euch schon mal im Voraus
Grüße
BR-Newbie
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