Erstellt am 14.11.2008 um 18:17 Uhr von pirat
@ randberliner,
möchte zu bedenken geben...
eine Sozialplan/Interessenausgleich haben wir nur mit Hlife der GEW gemacht!
Erstellt am 17.11.2008 um 08:50 Uhr von randberliner
Danke Pirat,
natürlich ist hier die Gewerkschaft im BOOT. Doch die Maßnahme betrifft nur die soziale Auswahl. Kein freiwilliger Sozialplan/Interessenausgleich. Ich selber war ja noch nie in dieser Situation und deswegen nimmt man(ich) jede Hilfe gern an.
Erstellt am 17.11.2008 um 08:54 Uhr von Lotte
randberliner,
Eine Nebenfrage: Handelt es sich hier um eine Massenentlassung nach § 17 KSchG? Und wurden alle Bedingungen des § erfüllt?
Erstellt am 17.11.2008 um 09:28 Uhr von randberliner
Hallo Lotte,
es handelt sich um eine Maßnahme nach § 17 KSchG. Alle Anforderungen wurden erfüllt. Es gibt kein erzwingbarem Sozialplan/Interessenausgleich. Mir ging es darum, ob man der Sozialauswahl zustimmen kann oder ob man da lieber die Finger davon lassen muss!