Erstellt am 11.11.2008 um 19:46 Uhr von goldkurs
Weis ja nicht wie die zusammenarbeit sonst ist. Aber du kannst ihm ja höflich sagen, das du Krankheiten nur mit deinem Arzt besprechen möchtest. Aber wenn er "belogen" werde möchte.... ein jucken in der Intimregion, läßt weitere Fragen sofort verstummen. :-)
Fragen darf er alles...... aber alles beantworten muß man nicht.
Erstellt am 11.11.2008 um 20:05 Uhr von DonJohnson
Man darf das jetzt nciht durcheinander bringen.
1. eine solche Frage grenzt ja schon an ein Krankenrückführungsgespräch. Das ist ohne BR nicht drin (BAG 1994 1 ABR 22/94 vom 8.11.1994).
2. Wenn der AG oder sein Schichtführer als Ausführungsgehilfe wissen wollen ob die Erkrankungen an der Arbeitsumgebung liegen, sollten sie ein Gutachten usw einholen lassen. Da ist eh der BR mit im Boot, der dieses fordern muß.
3. Auf solche Fragen niemals antworten - es kann auch auf eventuelle Erkrankungen hinweisen, die vielleicht auf eine chronische Erkrankung hinweisen. Denkbar wäre dann vielleicht sogar der Versuch der Krankheitsbedingten Kündigung wenn du einfach nur unbequem bist.
4. Sofort und grundsätzlich sofort den BR informieren und bei jeder solchen Frage sofort auf den BR verweisen, dass du nciht antworten mußt und ein BRM diese Frage alleine mitbekommen soll.
5. Krankheitsgründe sind erstmal taboo für den AG - drum stehen die auf dem gelben Schein nciht drauf.