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Schwerbehindertenvertretung

T
Tomcom
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! wir haben eine BV Flexikonto plus/minus 150Stunden.Da unsere Auftragslage nicht besonders ist sollen fast alle diese nutzen und bis minus 100 Stunden freizeit nehmen.Die Schwerbehinderten sind in der BV leider nicht berücksichtigt.Nun meine Frage: Kann der AG dies auch von einem Schwerbehinderten verlangen oder ist der Schwerbehinderte außen vor.Der/die müssten wenn die Auftragslage besser wird ,diese wieder rausarbeiten (Überstunden??).Ist das legitim.Wo kann ich es im SBG nachschlagen .Bin neu als SBV Im voraus besten Dank

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Community-Antworten (6)

D
DonJohnson

10.11.2008 um 20:09 Uhr

Tja, leider kenne ich mich damit nciht so aus, aber es ist ein Flex Konto und keine Gleitzeit als solches, oder? Das kann man sehr wohl differenziert betrachten. Von wegen Schichtpläne und so. Ich als solches finde ein Flex Konto mit +- 150 Stunden viel zu heftig, aber das ist nciht deine Frage. Als SBV hast du vermutlich mehr Wissen als ich - dann wende es an. Ich bin in der Materie ncht so bewandert, würde nur empfehlen die Gesetze nachzulesen und dementsprechend zu agieren. Wenn ne Behinderung sagt, dass er nur soundsoviel Stunden arbeiten darf, dann kann eine BV das nciht aushebeln

P
pirat

10.11.2008 um 21:08 Uhr

@Tomcom, als neuer SBV solltest du vielleicht mal beim Integrationsamt vorstellig werden....die Errungenschaft des Herrn Bell kennst du?...

RW
rainer w

11.11.2008 um 00:22 Uhr

@Tomcom Schwerbehinderte sind von der Mehrarbeit oder überstunden nicht automatisch ausgenommen. Sie müssen es erst schriftl. beim AG hinterlegen. Ich z. B. habe bei meiner 50% Schwerbehinderung eine Bescheinigung vom Arzt das ich keine Nachtschicht mehr machen kann.

L
Lotte

11.11.2008 um 08:26 Uhr

Tomcom, wie Rainer schon schreibt, werden sb KollegInnen auf Wunsch von Mehrarbeit befreit. Siehe dazu § 124 SGB IX. Das SGB IX bezieht sich auf das ArbZG, sprich Mehrarbeit ist alles was über 8h täglich und 48h wöchentlich geleistet wird. Ein Aufbau von Minusstunden kann also nur in diesem Rahmen geschehen.

Warum soll denn die BV für die sb KollegInnen nicht gelten? Solange sie sich nicht von Mehrarbeit befreien lassen?

F
frager1

13.11.2008 um 16:42 Uhr

Die BV regelt nicht "Mehrarbeit", also trifft sie auch nicht auf den § 124 SGB IX zu. Hier in der BV geht es vielmehr um "Gleitzeit". Also auch gültig für Schwerbehinderte. Man hat hier aber offenbar bei der Erstellung der BV die SBV nicht beteiligt. Denn diese hätte hier sonst auf mögliche Probleme hinweisen können. Es kann sich nun aber in Folge der BV durchaus ein Problem ergeben. Denn Schwerbehinderte könnten sich darauf berufen, dass sie auf Grund der Behinderung nicht in der Lage sind die Flex-Regelung nutzen zu können. Grundsätzlich wurde hier aber auch eine für mich nicht nachvollziehbare BV geschlossen. Denn hier kann nun der AG das AG-Risiko (Auslastungs-/ Auftragrisiko) auf die AN verlagern. Man hätte hie rzu mindest eine Regelung vorsehen müssen, wie diese BV bei den Fargen "AG-Risiko (Auslastungs-/ Auftragrisiko)" auszulegen ist.

L
Lotte

16.11.2008 um 15:25 Uhr

frager, sag mal, hast Du Dir die Kristallkugel geborgt? Enorm, was Du alles weißt, was in der BV von Tomcom steht oder nicht steht...

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