Erstellt am 10.11.2008 um 19:09 Uhr von DonJohnson
Tja, leider kenne ich mich damit nciht so aus, aber es ist ein Flex Konto und keine Gleitzeit als solches, oder? Das kann man sehr wohl differenziert betrachten. Von wegen Schichtpläne und so.
Ich als solches finde ein Flex Konto mit +- 150 Stunden viel zu heftig, aber das ist nciht deine Frage. Als SBV hast du vermutlich mehr Wissen als ich - dann wende es an. Ich bin in der Materie ncht so bewandert, würde nur empfehlen die Gesetze nachzulesen und dementsprechend zu agieren. Wenn ne Behinderung sagt, dass er nur soundsoviel Stunden arbeiten darf, dann kann eine BV das nciht aushebeln
Erstellt am 10.11.2008 um 20:08 Uhr von pirat
@Tomcom,
als *neuer* SBV solltest du vielleicht mal beim Integrationsamt vorstellig werden....die Errungenschaft des Herrn Bell kennst du?...
Erstellt am 10.11.2008 um 23:22 Uhr von rainer w
@Tomcom
Schwerbehinderte sind von der Mehrarbeit oder überstunden nicht automatisch ausgenommen. Sie müssen es erst schriftl. beim AG hinterlegen. Ich z. B. habe bei meiner 50% Schwerbehinderung eine Bescheinigung vom Arzt das ich keine Nachtschicht mehr machen kann.
Erstellt am 11.11.2008 um 07:26 Uhr von Lotte
Tomcom,
wie Rainer schon schreibt, werden sb KollegInnen auf Wunsch von Mehrarbeit befreit. Siehe dazu § 124 SGB IX. Das SGB IX bezieht sich auf das ArbZG, sprich Mehrarbeit ist alles was über 8h täglich und 48h wöchentlich geleistet wird. Ein Aufbau von Minusstunden kann also nur in diesem Rahmen geschehen.
Warum soll denn die BV für die sb KollegInnen nicht gelten? Solange sie sich nicht von Mehrarbeit befreien lassen?
Erstellt am 13.11.2008 um 15:42 Uhr von frager1
Die BV regelt nicht "Mehrarbeit", also trifft sie auch nicht auf den § 124 SGB IX zu. Hier in der BV geht es vielmehr um "Gleitzeit". Also auch gültig für Schwerbehinderte. Man hat hier aber offenbar bei der Erstellung der BV die SBV nicht beteiligt. Denn diese hätte hier sonst auf mögliche Probleme hinweisen können.
Es kann sich nun aber in Folge der BV durchaus ein Problem ergeben. Denn Schwerbehinderte könnten sich darauf berufen, dass sie auf Grund der Behinderung nicht in der Lage sind die Flex-Regelung nutzen zu können.
Grundsätzlich wurde hier aber auch eine für mich nicht nachvollziehbare BV geschlossen. Denn hier kann nun der AG das AG-Risiko (Auslastungs-/ Auftragrisiko) auf die AN verlagern. Man hätte hie rzu mindest eine Regelung vorsehen müssen, wie diese BV bei den Fargen "AG-Risiko (Auslastungs-/ Auftragrisiko)" auszulegen ist.
Erstellt am 16.11.2008 um 14:25 Uhr von Lotte
frager,
sag mal, hast Du Dir die Kristallkugel geborgt?
Enorm, was Du alles weißt, was in der BV von Tomcom steht oder nicht steht...