Freizeitkonten bis minus 100 Stunden Freizeit nehmen - Kann der AG dies auch von einem Schwerbehinderten verlangen?
Hallo zusammen! wir haben eine BV Flexikonto plus/minus 150Stunden.Da unsere Auftragslage nicht besonders ist sollen fast alle diese nutzen und bis minus 100 Stunden freizeit nehmen.Die Schwerbehinderten sind in der BV leider nicht berücksichtigt.Nun meine Frage: Kann der AG dies auch von einem Schwerbehinderten verlangen oder ist der Schwerbehinderte außen vor.Der/die müssten wenn die Auftragslage besser wird ,diese wieder rausarbeiten (Überstunden??).Ist das legitim.Wo kann ich es im SBG nachschlagen .Bin neu als SBV Im voraus besten Dank
Community-Antworten (1)
10.11.2008 um 23:30 Uhr
@TomCom, Déjà-vu .......
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