Erstellt am 10.11.2008 um 17:04 Uhr von DonJohnson
Hmmm - eines nach dem anderen, wieso wollt ihr euch auflösen "nur" weil ihr aus nachrückern besteht? Das steht so nciht im BetrVG. Schau mal nach, wann Neuwahlen gemacht werden müssen... Ok, wenn ihr keine Semiare habt, ist das dümmlichst, aber so fängt jeder mal an - jeder der neu gewählt wird in ein Gremium. Meine Empfehlung kann dann nur lauten: Beschließt dann die wichtigen Grundlagen Seminare - so schnell es geht. Vielleicht teilt ihr euch ein wenig auf, also der macht das der macht das usw. Dann zumindest habt ihr etwas Grundwissen. Auch hier im Forum zu fragen ist keine Schande - ganz im Gegenteil. Hier gibt es zwar keine Rechtsberatung (darf auch nciht), aber vielleicht können wir hier euch einen Weg zeigen, der einzuschlagen wäre...
Nun zu euerm Problem!
Natürlich kann der AG das so nicht machen. Egal ob Kameras in oder außerhalb der Firma aufgehängt werden, habt ihr volles Mitbestimmungsrecht. § 87 BetrVG ist da eindeutig. Ach ja, wenn du ne Kommentierung hast (z.B. Fitting, Däubler) wäre das nun hilfreich. Vielleicht können dir auch Kollegen hier im Forum die Randnummern mitteilen, habe leider keinen Kommentar daheim.
Aber noch mal zu meinen Eingangsworten - bitte schaut echt nach, ob Neuwahlen überhaupt möglich sind.
Gruß DJ
Erstellt am 10.11.2008 um 17:11 Uhr von trabbi
danke vielmals!
auflösung gewollt um endlich einen Br. zu bekommen der seine Arbeit macht!
wahl schon in vorbereitung.
grüzi
Erstellt am 10.11.2008 um 17:24 Uhr von DonJohnson
@ Trabbi
Das war nciht gefragt! Wie sich das anhört, muß dann hat solange jemand austreten bis keine NR mehr da sind. Ihr als Gremium seid unter anderem dafür da, dass sich der AG an Gesetze Verordnungen usw hält - das gleiche wird auch von euch erwartet. Ihr steht nciht über dem Gesetz - bedenke das bitte. Ihr seid Nun der BR - also macht eure Arbeit! Mehr kann ich glaube ich dazu nciht mehr sagen...