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Darf TK Mitglied zum Streik motivieren?

S
Schneemann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Experten

der BRV ist Mitglied in der Tarifkommission. Es soll gestreikt werden. Der BRV geht nun zu den Kollegen und motiviert sie zum Streik. Der BRV geht aber nicht in der Funktion des "BRV" zu den Kollegen, sondern als Mitglied der Tarifkommission.

Geht bzw. darf er das?? Wo kann man nachlesen, dass ein Mitglied der TK dies darf??

Danke für die Hilfe

Gruß Schneemann

4.209014

Community-Antworten (14)

P
paula

10.11.2008 um 12:03 Uhr

macht er das während der Arbeitszeit?

S
schneemann

10.11.2008 um 12:06 Uhr

@paula

die tk sitzung ist beendet und der brv als tk-mitglied macht seine runde während der arbeitszeit.

schneemann

P
packer

10.11.2008 um 12:32 Uhr

Moin Schneemann,

warum willst Du das wissen? Ich frage, weil deine Fragestellung eher Arbeitgeberinteressen vermuten lässt...

Auch ein Betriebsratsmitglied kann innerhalb des Betriebes zum Streik aufrufen, solange dies nicht in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Funktion geschieht!!!

S
schneemann

10.11.2008 um 12:40 Uhr

hallo packer

bin selbst br bzw. wir sind ein neues gremium. Uns interessiert es nur weil der ag sagte, dass wir dies nicht dürfen.

schneemann

P
packer

10.11.2008 um 12:52 Uhr

OK, das sagt der AG aber immer weil es nun mal in der natur des AG liegt. Ich empfehle Euch und Eurem BRV sich doch (er ist ja in der TK) da mit der GEW kurzzuschließen??? Vorher würde ich den Ball flachhalten... ansonsten solltet ihr Euch noch mal die Friedenspflicht des § 74 Abs. 2 reintun...

Meine Frage war mit Mißtrauen behaftet, da hier auch mal der ein oder andere AG versteckt postet und ich keinem KollegenIn eine reinwürgen will...

D
DonJohnson

10.11.2008 um 16:41 Uhr

Hmmm, ich habe was anderes gelernt - BR1. Da wurde eindeutig gesagt, dass ein BRM nciht zum Streik aufrufen darf. Er darf wärend der Arbeitszeit nciht mal Werbung für eine GEW machen. Als BRM kann man sich aber zum VL ernennen lassen. Wenn man dann sozusagen den BR button ab macht und sich den VL / VK Button dran macht, geht das. Es gibt Gremien, die das anders regeln. Wenn es Probleme in der TK gibt, spricht doch ncihts dagegen, dass sich die MA bei den BRM informieren - wenn das nun zeitgleich passiert... nunja, dann ist das halt so ;-) Solche Dinge laufen in einem Autowerk hier in der Gegend öfters mal. Alle gehen sich informieren oder beschweren, der BR kann nichts sagen und muß erst mal zur gf - ale Leute kommen mit. dann wieder alle zurück und dann erklärt das Gremium was sie so erfahren haben. Das sind keine Streiks wohlgemerkt - es wurde auch keiner aufgerufen die Arbeit liegen zu lassen - das haben die alle zufällig gleichzeitig gemacht - Zufälle gibt es halt immer wieder...

RW
rainer w

11.11.2008 um 00:34 Uhr

@DONI Hast Du gelesen ? Packer hatte geschrieben, solange er es nicht in seiner betriebsvervassungsrechtlichen Funktion tut.

D
DonJohnson

11.11.2008 um 06:42 Uhr

Oh danke Rainer - habe ich überlesen

P
Peanuts

11.11.2008 um 11:07 Uhr

"Meine Frage war mit Mißtrauen behaftet, da hier auch mal der ein oder andere AG versteckt postet und ich keinem KollegenIn eine reinwürgen will..."

Was soll denn der Unsinn? Nur weil eventuell ein AG "versteckt" gepostet hat, bist Du geneigt eine womöglich falsche Auskunft zu geben? AG die hier womöglich posten, lesen auch... mit...

"Es soll gestreikt werden."

Das liest sich nicht so, als ob ein Streik bereits beschlossene Sache ist. Handelt es sich um einen Warnstreik, zu welchem die Gewerkschaft offiziell aufgerufen hat? Oder hat es bereits eine Urabstimmung bzgl. einer kompletter Arbeitsniederlegung gegeben?

"die tk sitzung ist beendet"

Das heißt erst einmal nichts. Auch zu Warnstreiks darf eine GW erst NACH Ablauf der Friedenspflicht aufrufen. Und eine komplette Arbeitsniederlegung muss durch ein erforderliches Votum im Rahmen einer Urabstimmung beschlossen werden.

Gibt es den offiziellen Aufruf der GW, darf sich jedes GW-Mitglied entsprechend betätigen und KollegInnen zum Mitmachen motivieren, auch wenn dieses GW-Mitglied Mitglied des BRs ist. Nur müssen die Funktionen ZWINGEND voneinander getrennt werden, wie bereits geschrieben wurde.

Mich beschleicht das dumme Gefühl, dass Euer Kollege einen Tacken zu selbständig ist ...

P
packer

11.11.2008 um 12:00 Uhr

@ peanuts

nein, absolut kein unsinn! denk bitte erst einmal nach bevor du wieder anfängst mir auf den senkel zu gehen! wenn du meine antworten liest, dann weisst du hoffentlich, daß ich niemals bewusst falsch posten würde noch es jemal getan habe. so kann ich deine aussage hier nicht stehen lassen und finde das auch, gelinde gesagt, ein frechheit von dir so etwas in den raum zu stellen...

so, friedenspflicht und weiterposten!

P
packer

11.11.2008 um 13:32 Uhr

Nachtrag:

selbst wenn der kollege ein tacken zu mutig ist macht das gar nichts. sollte es aus diesem grund zu einem gerichtsverfahren kommen (wovon ich noch nie etwas gehört habe) so brauch der kollege nur einsicht zu zeigen und sich verpflichten, dieses handeln in zukunft zu unterlassen. damit ist der drops gelutscht. die Info hab ich übrigends grade im neuen AIB gelesen wo sich ein ganzer artikel mit der rolle des BR im streik befasst...

den mutigen gehört die welt! :))))

W
Waschbär

11.11.2008 um 15:49 Uhr

@schneemann, Da ich dieses Thema erst vor kurzem hinter mir gelassen haben,gebe ich dir mal Fakten die auch ein AG hat. Darf auch ein Betriebsrat zum Streik aufrufen? Betriebsräte sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich verpflichtet, Betätigungen zu unterlassen, die den Arbeitsablauf oder den Betriebsfrieden beeinträchtigen. Auch Arbeitskampfmaßnahmen sind den Räten nach Paragraph 74 Abs. 2 des Gesetzes ausdrücklich untersagt. Die Verbote beziehen sich auf den Betriebsrat als Institution und Betriebsratsmitglieder als Amtsträger. Gewerkschaftlich organisierte Mitglieder eines Betriebsrats dürfen sich aber als Gewerkschaftsmitglieder an der Organisation eines von der Gewerkschaft einberufenen Streiks beteiligen. Ein Streikaufruf des Betriebsrats als solcher ist jedoch nach dem Gesetz rechtswidrig.

Wann dürfen Arbeitnehmer streiken?

Ein Streik muss von einer Gewerkschaft geführt werden. Wilde Streiks ohne gewerkschaftliche Beschlussfassung gelten in der Bundesrepublik als rechtswidrig. Ziel eines Streiks muss der Abschluss eines Tarifvertrages sein. Während der Lauf-zeit eines Tarifvertrages besteht eine sogenannte Friedenspflicht und damit ein Verbot, zu streiken. Politische Streiks oder Demonstrationsstreiks werden in Deutschland als rechtswidrig angesehen (was allerdings innerhalb der Europäischen Union umstritten ist). Vor einem Streik (ausgenommen Warnstreiks) gibt es in der Regel eine Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder. Wenn eine qualifizierte Mehrheit (mindestens 75 Prozent) für die Forderungen streiken möchte, kann die Gewerkschaft zum Ausstand aufrufen. Die Arbeitnehmer dürfen dann ihre Arbeit niederlegen, ohne Mitteilung an ihren Arbeitgeber und ohne diesen um Erlaubnis zu fragen.

Wer darf Streiks organisieren? Vereinigungen von Arbeitnehmern (Gewerkschaften) dürfen nach dem Grundgesetz einen Arbeitskampf organisieren, um ihre Interessen durchzusetzen. Das gehört zur Vereinigungsfreiheit, die das Grundgesetz in Artikel 9 garantiert.

THEMA FREIDENSPFLICHT und STREIK für was alles ???!!

Regulären Streiks geht in den meisten Fällen eine Urabstimmung voraus, die mindestens die Zustimmung von 75% der Gewerkschaftsmitglieder finden muß. Neben regulären Arbeitsniederlegungen sind auch zeitlich. befristete, kurze Warnstreiks zulässig, und zwar auch bei niederlegungen sind auch zeitlich befristete, kurze Warnstreiks zulässig, und zwar auch bei noch laufenden, nicht gescheiterten Verhandlungen, allerdings erst nach Ablauf der Friedenspflicht. Ein Streik hebt nach allgemeiner Auffassung die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (vorübergehend) auf. Sie bleiben zwar bestehen, entfalten aber keine Wirkung. Ein Anspruch auf Lohnzahlung entfällt. Die Gewerkschaftsmitglieder erhalten aber von ihrer Gewerkschaft eine Streikunterstützung, die in der Regel zwei Drittel ihres Bruttoverdienstes ausmacht. Haben sich die Tarifvertragsparteien nach Arbeitskampf auf ein Ergebnis geeinigt, wird es in einer zweiten Urabstimmung den Mitgliedern vorgelegt. Zu einer Ablehnung des Verhandlungsergebnisses ist in der Regel eine Quote von mindestens 75% Nein-Stimmen erforderlich

Ich hoffe es hilft dir etwas, wie gesagt.DIE Friedespflicht ist verbindlich, ebenso rate ich dir ab als BR zum Streik auf zu rufen, oft ist die Verzahnung GEW und BR nicht für den AG erkennbar und er macht dinge die nur schwer wieder einzufangen sind. Deshalb DEUDLICH machen in Welcher Rolle du grade bist !!!! BRM oder VL der GEW. Das spart jedemenge Ärger und Nerven

@packer, fast richtig, Stichwort Abmahung und deren Nebenwirkungen, auch geimeint signale in die Belegschaft.(Da hat der BR wegen dem Streikaufruf eine Abmahung bekommen, also geht die angst in der Belegschaft um, das der BR die Abmahung wieder aus der Akte hat davon will keiner etwas wissen) Immer dran denken, wer hat das sagen in Kassel ? Genau die Waschbären und warum ? Weil die Kassler im Frühbeet mit der Schippe stehen und die Waschbären vom Dachboden aus zu sehen,wie die Kassler sich im Frühbeet die Beine krumm stehen :-()

P
packer

12.11.2008 um 11:28 Uhr

waschbär... ich krieg dich doch :)

was du mit den signalen gesagt hast ist natürlich richtig und wichtig... ich will aber niemanden hier das selberdenken abnehmen :))) schon gar nicht mit einer Schüppe...

W
Waschbär

12.11.2008 um 11:52 Uhr

@packer, Warum den nicht ? dann könntest du dich umbenennen in der DENKER, mit der Schippe :-)))))

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