Erstellt am 10.07.2017 um 19:41 Uhr von gironimo
Na wartet erst einmal ab, was der Arbeitgeber euch vorlegt.
Ansonsten sollte der Kollege vielleicht schon einmal seinen Hausarzt aufsuchen und sich von ihm bestätigen lassen, dass die Teilnahme am Streit der Genesung nicht im Wege stand.
Erstellt am 10.07.2017 um 21:04 Uhr von BloodyBeginner
Na gekündigt werden kann ihm ja erstmal nur wenn ihr als BR der Kündigung zustimmt oder der AG eure Zustimmung durch ein Gericht ersetzen lässt.
Erstellt am 11.07.2017 um 09:07 Uhr von Erbsenzähler
Google mal nach den Wörtern Friedenspflicht + Betriebsrat!
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-friedenspflicht/
https://www.esche.de/publications/compact-2011/compact-spezial-arbeitsrecht-und-datenschutz-122011/der-betriebsrat-im-arbeitskampf/
Wenn hier alles konform ist. Dann muss geprüft werden, ob die Streikteilnahme der Genesung nicht im Weg stand.
Wenn das alles positiv abgehakt wird kann er AG eigentlich gleich aufgeben...