Erstellt am 10.11.2008 um 09:39 Uhr von Mona-Lisa
@holli,
na, dann aber los! Rauf auf die Kandidatenliste!
Und.... keine Sorge, guck mal unter § 15 KSchG (3), das dürfte dich beruhigen!
Erstellt am 10.11.2008 um 10:34 Uhr von holli
Danke Mona...
Bin im Gesetze lesen (noch) nicht so bewandert.
Da steht: Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses (ist am 27.11) keine Kündigung.
Also zwei Tage Feuer frei...falls ich nicht gewählt werde.
Und unten steht dann: sechs Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Was gilt denn nun?
Sorry, dass ich so blöd frage, aber ich bin hoffentlich lernfähig
Erstellt am 10.11.2008 um 13:02 Uhr von pit47
Hallo holli,
das heißt, Du kannst in der Zeit von Aufstellung des Wahlvorschlages bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht gekündigt werden.
Weiterhin besteht der Kündigungsschutz 6 Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wenn Du nicht gewählt worden bist.
Bist Du gewählt worden, ist eine Kündigung uzulässig bis innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit oder Rücktrittes vom Amt.
Erstellt am 10.11.2008 um 13:23 Uhr von holli
Aha,
danke euch allen!
Werde vermutlich mich noch öfters hier tummeln und "dumme" Fragen stellen.
Erstellt am 10.11.2008 um 13:45 Uhr von pit47
Hallo holli,
es gibt keine "dumme" Fragen, es gibt nur "dumme" Antworten.