JAV-Wahl in der Probezeit - Gibt`s da irgendeinen Schutz?
HI, ich bin seit September AZUBI. Meine Probezeit endet am 01.12. Würde mich gerne zur Wahl der JAV aufstellen lassen, habe aber ein bisschen Bammel, dass die mich dann gleich rausschmeissen. Gibt`s da irgendein Schutz
Community-Antworten (5)
10.11.2008 um 10:39 Uhr
@holli, na, dann aber los! Rauf auf die Kandidatenliste! Und.... keine Sorge, guck mal unter § 15 KSchG (3), das dürfte dich beruhigen!
10.11.2008 um 11:34 Uhr
Danke Mona... Bin im Gesetze lesen (noch) nicht so bewandert. Da steht: Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses (ist am 27.11) keine Kündigung. Also zwei Tage Feuer frei...falls ich nicht gewählt werde. Und unten steht dann: sechs Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Was gilt denn nun? Sorry, dass ich so blöd frage, aber ich bin hoffentlich lernfähig
10.11.2008 um 14:02 Uhr
Hallo holli, das heißt, Du kannst in der Zeit von Aufstellung des Wahlvorschlages bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht gekündigt werden. Weiterhin besteht der Kündigungsschutz 6 Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wenn Du nicht gewählt worden bist. Bist Du gewählt worden, ist eine Kündigung uzulässig bis innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit oder Rücktrittes vom Amt.
10.11.2008 um 14:23 Uhr
Aha, danke euch allen! Werde vermutlich mich noch öfters hier tummeln und "dumme" Fragen stellen.
10.11.2008 um 14:45 Uhr
Hallo holli, es gibt keine "dumme" Fragen, es gibt nur "dumme" Antworten.
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