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JAV-Wahl in der Probezeit - Gibt`s da irgendeinen Schutz?

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holli
Dez 2016 bearbeitet

HI, ich bin seit September AZUBI. Meine Probezeit endet am 01.12. Würde mich gerne zur Wahl der JAV aufstellen lassen, habe aber ein bisschen Bammel, dass die mich dann gleich rausschmeissen. Gibt`s da irgendein Schutz

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

10.11.2008 um 10:39 Uhr

@holli, na, dann aber los! Rauf auf die Kandidatenliste! Und.... keine Sorge, guck mal unter § 15 KSchG (3), das dürfte dich beruhigen!

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holli

10.11.2008 um 11:34 Uhr

Danke Mona... Bin im Gesetze lesen (noch) nicht so bewandert. Da steht: Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses (ist am 27.11) keine Kündigung. Also zwei Tage Feuer frei...falls ich nicht gewählt werde. Und unten steht dann: sechs Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Was gilt denn nun? Sorry, dass ich so blöd frage, aber ich bin hoffentlich lernfähig

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pit47

10.11.2008 um 14:02 Uhr

Hallo holli, das heißt, Du kannst in der Zeit von Aufstellung des Wahlvorschlages bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht gekündigt werden. Weiterhin besteht der Kündigungsschutz 6 Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wenn Du nicht gewählt worden bist. Bist Du gewählt worden, ist eine Kündigung uzulässig bis innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit oder Rücktrittes vom Amt.

H
holli

10.11.2008 um 14:23 Uhr

Aha, danke euch allen! Werde vermutlich mich noch öfters hier tummeln und "dumme" Fragen stellen.

P
pit47

10.11.2008 um 14:45 Uhr

Hallo holli, es gibt keine "dumme" Fragen, es gibt nur "dumme" Antworten.

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