In diesem Jahr bilden wir wieder Lehrlinge aus.
An den Vorstellungsgesprächen nahm der Betriebsrat teil.
Vom Betriebsrat und auch von der Personalabteilung wurde ein Bewerber favorisiert.
Der Geschäftsführer hingegen hat bzw. wird sich für einen anderen entscheiden.
Braucht er für diese Maßnahme gem. § 99 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats oder kann er diese Maßnahme selbst entscheiden ? Unser Geschäftsführer ist der Meinung, der Betriebsrat hat in diesem Fall nur ein "Empfehlungs-Recht".
Fällt die Ausbildung eines Lehrlings in diesm Fall unter den § 99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen ? Ist die Ausbildung in dem Fall eine Einstellung ?
Für diesen Fall muß ich die Frage so konkret stellen, denn bei unserem Geschäftsführer muß ich mit ganz klaren, stichhaltigen, durch Gesetze begründete Aussagen meine Meinung vertreten.
Danke für eure Antworten im Voraus, bitte kurzfristig.