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Mehrarbeit Schwerbehinderter - Wann beginnt die Mehrarbeit, über 40 Std. oder über 48 Std.?

J
Juergen56567
Nov 2016 bearbeitet
7.62102

Community-Antworten (2)

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Lotte

06.11.2008 um 09:52 Uhr

Juergen, Ihr habt beide Recht. Der schwerbehinderte MA braucht, wenn er sich von Mehrarbeit befreien lässt nicht mehr als 8h/Tag und 48h/Woche arbeiten. Hat er im AV eine 5-Tage Woche verankert ist man aber bei 40h/Woche. Wobei auch der schwerbehinderte MA dann mal zum Einspringen herangezogen werden kann, aber nur bis zu 48h/Woche. Leider gibt das SGB IX mit § 124 kaum etwas her. Eher fündig wirst Du im neuen Ratgeber der Integrationsämter, den es auch online gibt, Zu Mehrarbeit hier: http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-218/i.html

F
frager1

13.11.2008 um 16:46 Uhr

Die Mehrarbeit gem. § 124 gebinnt sobald die gem. ArbV/TV zu grude liegende Zeit erfüllt ist. Also bei einer Teilzeitkraft mit 30 Std. ab der 31 Stunde. Bei einem Vollzeit AN mit 40 (5x8 Std.) ab der 41. Stunde

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