Verlängerung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Gibt es da etwas zu beachten?
Hallo. Zwei MAs, welche vor einem halben Jahr bei uns ihre Ausbildung mit Bravour (Landesbeste) abgelegt haben, wurden zunächst für ein halbes Jahr befristet übernommen. Nun möchte der AG den befristeten Arbeitsvertrag bis zum Ende 2009 verlängern. Gibt es einen Unterschied, ob der bisherige Arbeitsvertrag verlängert wird, oder ob ein neuer befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird? Gibt es da etwas zu beachten?
Community-Antworten (2)
05.11.2008 um 22:44 Uhr
@see-see Die Verlängerungen vo befristeten Arbeitsverträgen ist nach §99 BetrVG wie Neueinstellungen zu behandeln
06.11.2008 um 09:30 Uhr
Befristung im Anschluss an eine Ausbildung BAG vom 10.10.2007 – 7 AZR 795/06 (TzBfG) Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Diese Vorschrift ermöglicht lediglich den einmaligen Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem Ende der Ausbildung. Weitere befristete Arbeitsverträge können nicht auf den in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG normierten Sachgrund gestützt werden. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden.
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