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Betriebsrat bei 80 Mitarbeiter?

V
Vikie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich habe eine Frage! Mein Mann arbeitet seit 5 Jahren als Produktionshelfer in einer Firma für Sonnen-und Insektenschutztechnik. Es sind in dieser Firma über 80 Mitarbeiter beschäftigt. Es gibt keinen Betriebsrat. Ist das rechtens? Und wenn nicht welche Gewerkschaft ist dafür zuständig?

4.53103

Community-Antworten (3)

B
br01

05.11.2008 um 14:20 Uhr

Die Wahl eines Betriebsrates ist ein Recht der Arbeitnehmer, in Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern, aber keine Pflicht !

Auch eine Gewerkschaft kann eine Wahl einleiten, muss es aber nicht !

R
RAKO

06.11.2008 um 09:59 Uhr

@br01

Du hast zwar die Situation treffend umschrieben, im rechtlichen Sinne hast Du aber unrecht!

Der Einleitungssatz zum BetrVG (§1) "... werden Betriebsräte gewählt" ist rechtlich gesehen zwingend. Siehe dazu z.B. Fitting (21.Auflage RN 282 zu §1 BetrVG): "Die VERPFLICHTUNG, BR ZU ERRICHTEN, ist ZWINGEND; sie kann nur im Rahmen des §3 durch TV oder BV anders geregelt werden. usw...." Aber: (RN 286 zu §1 BetrVG): "Kommt gleichwohl, insb. wegen Wahlmüdigkeit der ArbN, ein BR nicht zustande (was wohl nur in kleineren Betrieben vorkommen dürfte [? das steht wirklich wörtlich so im Kommentar !!!]), so bleibt der Betrieb vertretungslos."

Also: die Wahl von Betriebsräten ist für Betriebe mit i.d.R. 5 Arbeitnehmern zwingende Pflicht. Allerdings wird niemand die AN dazu zwingen. Strafvorschriften wegen Wahlmüdigkeit gibt es (leider) nicht.

B
br01

06.11.2008 um 13:53 Uhr

@RAKO

rechtstheoretisch richtig beschrieben,

hilft aber nix wenn keiner aktiv wird.

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