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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hausrecht Betriebsversammlung?

T
Tony
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum! Bei einer Betriebsversammlung hat der Betriebsrat das Hausrecht und kann somit ggf. auch den AG (und andere lt. Angestellte??) des Raumes verweisen. Müsste so zutreffen, oder?? Mit welchem § BetrVG kann ich das aber begründen? §42 ff. BetrVG gibt dies m.E. nicht her.

Tony

5.15007

Community-Antworten (7)

J
JoK

18.04.2007 um 22:15 Uhr

Hallo Tony,

§ 42 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sagt aus: | 1Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird | von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet.

Ich wuerde durchaus daraus schliessen, dass der Vorsitzende als Leiter der Betriebsversammlung das Hausrecht besitzt. Die Leitung einer solchen Versammlung sollte wohl auch beinhalten, dass Personen, die die Versammlung stoeren des Raumes verwiesen werden koennen.

Ob es taktisch geschickt ist, die von Dir genannten Personen so zu behandeln, mag vom Einzelfall abhaengen. Eine klarstellende Ausprache oder Gegendarstellung kann ggf. zielfuehrender sein.

Falls auf der Tagesordnung "Fragen und Beschwerden" steht, koennte ich mir aber selbst als Personalrat vorstellen, warum die von Dir genannte Personengruppe nicht unbedingt erwuenscht ist: Der TOP ist dann sicherlich sehr, sehr kurz ;-)

Mit kollegialen Gruessen Joachim

M
mille

18.04.2007 um 22:42 Uhr

Das Hausrecht hat der Betriebsratsvorsitzende. Dieses Recht umschließt auch die Zugangswege zum Versammlungsraum. Er hat Störer und Unbefugte von der Teilnahme auszuschließen. Nach § 43 II Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Arbeitgeber aber zur Betriebsversammlung einzuladen. Demnach könnte der Arbeitgeber nur des Raumes verwiesen werden, wenn er die Betriebsversammlung als solche stört.

26.07.2004 (ol) - © www.arbeitsrecht.de

T
Tony

19.04.2007 um 00:52 Uhr

Selbstverständlich sind wir offen für jede Anregung, aber auch Kritik seitens der MA! Die letzte Betriebsversammlung aber hat unser AG dazu genutzt, in übelster Weise gegen den BR zu hetzen. Jetzt liegt die Vermutung nahe, dass er das entweder zu wiederholen versucht oder einen "Lakaien" vorschiebt. Deshalb die Frage.

Vielen Dank! Tony

H
Heinz

19.04.2007 um 11:25 Uhr

Tony, unser AG hat`s auch getan! Beachte ein paar wichtige Punkte: 1) bereite Dich auf alles vor, was kommen kann! 2) Bleib ruhig, allein dadurch wirkt man schon kompetent. 3) Nimm die übelsten Beschimpfungen mit einem breiten Grinsen entgegen. 4) Bleib höflich, aber bestimmt. Den Arbeitgeber rauswerfen halte ich für gar nicht gut. Damit zeigst Du, dass dich die Kritik erreicht. Lass ihn sich austoben und zieh dein Programm durch!

S
sphinx

19.04.2007 um 11:48 Uhr

@ Tony,

Heinz´ Antwort möchte ich mich anschließen und ergänzen, dass zu

"...zieh dein Programm durch!..."

auch gehört, dem AG nur eine begrenzte Redezeit ( 10 min. ?) einzuräumen und ihm vorher freundlich " seine Zeit" mitzuteilen.

LG

S
SSGG

19.04.2007 um 13:23 Uhr

(Zitat sphinx)..vorher freundlich " seine Zeit" mitzuteilen....

....und auch nach Ablauf der Redezeit zu unterbrechen und ihn mit den Worten Wir danken Ihnen für Ihren aussagekräftigen Beitrag und werden wie immer mit Ihnen weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten zu verabschieden. Ignoranz straft den Kritisierenden am Meisten.

T
Tony

19.04.2007 um 15:20 Uhr

@all

Vielen Dank für die vielen holfreichen Tipps!! Ich werde berichten ;-)))))

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