Hausrecht Betriebsversammlung?
Hallo Forum! Bei einer Betriebsversammlung hat der Betriebsrat das Hausrecht und kann somit ggf. auch den AG (und andere lt. Angestellte??) des Raumes verweisen. Müsste so zutreffen, oder?? Mit welchem § BetrVG kann ich das aber begründen? §42 ff. BetrVG gibt dies m.E. nicht her.
Tony
Community-Antworten (7)
18.04.2007 um 22:15 Uhr
Hallo Tony,
§ 42 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sagt aus: | 1Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird | von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet.
Ich wuerde durchaus daraus schliessen, dass der Vorsitzende als Leiter der Betriebsversammlung das Hausrecht besitzt. Die Leitung einer solchen Versammlung sollte wohl auch beinhalten, dass Personen, die die Versammlung stoeren des Raumes verwiesen werden koennen.
Ob es taktisch geschickt ist, die von Dir genannten Personen so zu behandeln, mag vom Einzelfall abhaengen. Eine klarstellende Ausprache oder Gegendarstellung kann ggf. zielfuehrender sein.
Falls auf der Tagesordnung "Fragen und Beschwerden" steht, koennte ich mir aber selbst als Personalrat vorstellen, warum die von Dir genannte Personengruppe nicht unbedingt erwuenscht ist: Der TOP ist dann sicherlich sehr, sehr kurz ;-)
Mit kollegialen Gruessen Joachim
18.04.2007 um 22:42 Uhr
Das Hausrecht hat der Betriebsratsvorsitzende. Dieses Recht umschließt auch die Zugangswege zum Versammlungsraum. Er hat Störer und Unbefugte von der Teilnahme auszuschließen. Nach § 43 II Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Arbeitgeber aber zur Betriebsversammlung einzuladen. Demnach könnte der Arbeitgeber nur des Raumes verwiesen werden, wenn er die Betriebsversammlung als solche stört.
26.07.2004 (ol) - © www.arbeitsrecht.de
19.04.2007 um 00:52 Uhr
Selbstverständlich sind wir offen für jede Anregung, aber auch Kritik seitens der MA! Die letzte Betriebsversammlung aber hat unser AG dazu genutzt, in übelster Weise gegen den BR zu hetzen. Jetzt liegt die Vermutung nahe, dass er das entweder zu wiederholen versucht oder einen "Lakaien" vorschiebt. Deshalb die Frage.
Vielen Dank! Tony
19.04.2007 um 11:25 Uhr
Tony, unser AG hat`s auch getan! Beachte ein paar wichtige Punkte: 1) bereite Dich auf alles vor, was kommen kann! 2) Bleib ruhig, allein dadurch wirkt man schon kompetent. 3) Nimm die übelsten Beschimpfungen mit einem breiten Grinsen entgegen. 4) Bleib höflich, aber bestimmt. Den Arbeitgeber rauswerfen halte ich für gar nicht gut. Damit zeigst Du, dass dich die Kritik erreicht. Lass ihn sich austoben und zieh dein Programm durch!
19.04.2007 um 11:48 Uhr
@ Tony,
Heinz´ Antwort möchte ich mich anschließen und ergänzen, dass zu
"...zieh dein Programm durch!..."
auch gehört, dem AG nur eine begrenzte Redezeit ( 10 min. ?) einzuräumen und ihm vorher freundlich " seine Zeit" mitzuteilen.
LG
19.04.2007 um 13:23 Uhr
(Zitat sphinx)..vorher freundlich " seine Zeit" mitzuteilen....
....und auch nach Ablauf der Redezeit zu unterbrechen und ihn mit den Worten Wir danken Ihnen für Ihren aussagekräftigen Beitrag und werden wie immer mit Ihnen weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten zu verabschieden. Ignoranz straft den Kritisierenden am Meisten.
19.04.2007 um 15:20 Uhr
@all
Vielen Dank für die vielen holfreichen Tipps!! Ich werde berichten ;-)))))
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