Erstellt am 04.11.2008 um 09:56 Uhr von galaxy
@appletree
stellt DEIN AG den Belegarzt ein?
Wenn ja, dann habt ihr natürlich ein MBR.
Ansonsten aber auch, aber NICHT den Belegarzt betreffend, sondern hinsichtlich des Einsatzes eurer OP-Pflegekräfte, Stationsmitarbeiter etc. ( Ändern sich vielleicht Arbeitsabläufe?, wird länger operiert durch den Belegarzt, dadurch bedingt längere OP-Laufzeiten wie bisher, braucht man mehr Pflegekräfte auf der Station, weil erhöhter Überwachungsbedarf der frisch operierten Patienten besteht, etc., etc.)
Also, viel zu tun für euch, würde ich sagen....
Erstellt am 04.11.2008 um 13:44 Uhr von zimmy
@ appletree,
ein Belegarzt ist grundsätzlich selbständig tätig und kauft sich Leistungen im Krankenhaus ein (Personal, OP-Kapazität, Betten etc.). Damit ist das keine Einstellung. Die Sache läuft lediglich über "Organisationsänderung" - geänderter OP-Ablauf etc. Da habt Ihr dann ein Mitbestimmungsrecht -siehe galaxy