Erstellt am 02.11.2008 um 11:44 Uhr von Mona-Lisa
@DerDeichgraf,
hört sich jetzt vielleicht etwas brutal an...
Die Briefwahlunterlagen müsst ihr raussuchen und verschlossen! zu den Wahlunterlagen geben, die aufgewahrt werden.
Er ist am Wahltag kein Kollege mehr....
Erstellt am 02.11.2008 um 13:02 Uhr von peanuts
"Die Briefwahlunterlagen müsst ihr raussuchen..."
Warum müssen?
Was für politische Wahlen gilt, sollte doch wohl auch für eine BR-Wahl gelten. Wird zu Lebzeiten eine gültige Stimme per Briefwahl abgegeben, zählt diese, auch wenn der Briefwähler vor der Wahl verstirbt.
Erstellt am 02.11.2008 um 14:28 Uhr von Immie
Das finde ich verwirrend.
§5 WO sagt das die Wählerliste bis zuletzt aktualisiert werden muss.
Also werden ausgeschiedene AN gestrichen.
Hmmm...
Erstellt am 02.11.2008 um 14:30 Uhr von Alexa
und was macht ihr mit der Stimme eines Wählers, der an der Urnenwahl teilnimmt und vor dem Ende der Stimmabgabe verstirbt??
Erstellt am 02.11.2008 um 14:38 Uhr von Lotte
Immi,
eine Wählerliste zu korrigieren oder Briefwahlunterlagen herauszusuchen ist m.E. durchaus ein Unterschied...
Erstellt am 02.11.2008 um 14:57 Uhr von waschbär
@DerDeichgraf,
auf jedenfall musst du wissen das Wählerleichen , nicht geignet sind um als "Opfergabe" bei neu Deichung zu dienen. Solltest du es doch machen, bricht der Deich siehe das Schiksal vom Schimmel Reiter .
p.s schöne grüsse von Hauke H.
du solltst daran denken das die Scha(r)fe wieder auf den Deich kommen, die Bisamratten bauen schon wieder Tunnel und die Pychos aus Hitzacker fangen schon wieder an den Castortransport deshalb auf zu halten.
Ich verstehe das alles auch nicht, ist mir auch egal :-(
Bin in der Waschküche und mache erst mal ein Firmware update bei meiner Waschall Star 2010 Odyeeimweltraum.
Bin mal gespannt was es bring ggf schafft sie dann ja 90000 um Drehungen oder gar die Schallknallmauer :-)
oder aber sie wandelt im Schleudergang alles in MP3 Format um .-()
Erstellt am 02.11.2008 um 15:00 Uhr von Lotte
waschbär,
pass bloß auf, dass Du Dich bei 90 000 Umdrehungen nicht plötzlich in der Zukunft oder gar in der Vergangenheit wiederfindest ;-)
Erstellt am 02.11.2008 um 15:44 Uhr von peanuts
In jeder mir zur Verfügung stehenden Kommentierung wird lediglich darauf abgehoben, dass ein WV zu prüfen hat, ob die schriftliche Stimmabgabe ordnungsmäß ist.
> Ist die schriftl. Stimmabgabe rechtzeitig eingegangen?
> Sind die vorgeschriebenen Erklärungen vorhanden und unterschrieben?
> Ist der Freiumschlag (in welchem sich der Wahlumschlag befindet) verschlossen?
Wenn alle Fragen mit "Ja" beantwortet werden können, wurde eine gültige Stimme abgegeben, die auch zu zählen ist.
Erstellt am 02.11.2008 um 15:52 Uhr von Kölner
@DerDeichgraf
Ich glaube sogar, dass die Stimmabgabe zählen MUSS, da die Kreuzchenmacherei des Wählers gleichzeitig der persönliche Wahltag gewesen ist.
Demnach: Gültige Stimme und sie muss mitgezählt werden.
Erstellt am 02.11.2008 um 16:24 Uhr von Immie
Wenn also jemand per Brief wählt und dann fristlos gekündigt wird, weil er z B Praktikanten belästigt hat.
Wird die Wählerliste korrigiert, weil MA ist ja ausgeschieden, aber die Briefwahl bleibt gültig, weil er ja einen "persönlichen Wahltag" hatte. Suppi!
Lotte,
gut bemerkt. Das merkt man schon an den Worten "korrigieren" und "heraussuchen".
Erstellt am 02.11.2008 um 16:29 Uhr von Kölner
@immi
Jepp.
Interessanter wäre Deine Frage, was wäre, wenn jemandem die Bürgerrechte bis zum Wahltag entzogen bekäme, er aber bereits per Briefwahl gewählt hätte...
Erstellt am 02.11.2008 um 16:42 Uhr von Immie
@Kölner
Na ja , wenn du direkt so weit gehen möchtest.
Obwohl je nach dem was da vorgefallen wäre , wäre ich dabei.
Erstellt am 02.11.2008 um 16:44 Uhr von Kölner
@immi
Okay.
@waschbär
Du hast jetzt ein Problem!
@peanuts
Du auch!
Erstellt am 02.11.2008 um 18:07 Uhr von Bergmann
@ Alle,
wie kann ich die Briefwahlstimme denn raussuchen von den verstorbenen MA ??Ist sie denn kenntlich gemacht ??
Erstellt am 02.11.2008 um 18:10 Uhr von Immie
Na ja, "heraussuchen", wie Lotte meint, geht wohl eher nicht.
Aber am Wahltag werden doch die Unterlagen geöffnet.
Erstellt am 02.11.2008 um 19:52 Uhr von Kölner
@Bergmann
Mit einem † und einem schwarzen Rand
;-))
Erstellt am 02.11.2008 um 21:08 Uhr von Immie
Das steht in §18 der KWO
"(8) Wird ein Wahlberechtigter, der bereits einen Wahlschein hat, im Wählerverzeichnis gestrichen, so ist der Wahlschein für ungültig zu erklären."
Nur so am Rande:-)
Erstellt am 02.11.2008 um 21:22 Uhr von Mona-Lisa
@Immi,
bin ich froh, dass ich mit meiner Meinung nicht so ganz alleine dastehe..... :-)
Erstellt am 02.11.2008 um 21:35 Uhr von Kölner
@Immi, Mona-Lisa
Dann stellen wir uns die Funktion eines Wahlscheines mal kurz vor... ;-)
...und dann würde ich mich über eine ungeteilte Zustimmung zu meiner Meinung sehr freuen!
Erstellt am 02.11.2008 um 21:46 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
Wahlbriefe von Briefwählern, die am Wahltag nicht mehr wahlberechtigt sind, weil sie z. B. verstorben oder weggezogen sind, sind zurückzuweisen, wenn die Gemeinde nicht schon vorher die Wahlscheine für ungültig erklärt hat. Für solche Fälle ist es zweckmäßig, dass die Gemeinde die eingegangenen Wahlbriefe so ordnet, dass diese Wahlbriefe schnell aufgefunden werden.
Behandlung der Wahlbriefe (§ 73)
http://www.statistik.bayern.de/wahlen/kw/bek5.htm
Erstellt am 02.11.2008 um 22:03 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Da ist es geordnet. Siehst Du eine Anwendungsmöglichkeit beim BetrVG?
Ich nicht...
Erstellt am 02.11.2008 um 22:06 Uhr von Immie
@Kölner
Da habe ich wohl in geistiger Umnachtung und lauter Freude was durcheinandergeworfen. Peinlich:-(
Für deinen Seelenfrieden...ich kann nichts finden...womit ich belegen könnte...
das du eventuell nicht recht haben könntest;-)
Erstellt am 02.11.2008 um 22:26 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner, Immi,
und an meinen Seelenfrieden denkt mal wieder kein Mensch.....
@Kölner,
Mist, womöglich hast du recht! grrr.....
Erstellt am 02.11.2008 um 22:53 Uhr von Bergmann
und an meinen bescheidenen Beitrag denkt hier keiner !! Heul !!
Erstellt am 03.11.2008 um 07:38 Uhr von Lotte
Bergmann,
die Briefwahlunterlagen werden erst unmittelbar vor Ende der Stimmabgabe geöffnet und unter die anderen Stimmen gemischt (in die Urne gelegt). Siehe dazu auch § 26 (1) WO BetrVG
Erstellt am 04.11.2008 um 13:41 Uhr von waschbär
@Kölner,
mit wem ? mit dem Deichvogt ???? oder dem örtlichen Friedhof- Probleme habe ich ja eigendlich nur mit der rechtschreibung, ich verstehe nicht warum die rechtschreibung sich nicht meiner Tasten-Erotik unterwirft