Wir haben in der nächsten Woche eine BRWahl. Ein Arbeitnehmer, der genau vor fünf Tagen seine Briefwahlunterlagen abgegeben hat ist gestern plötzlich verstorben. Frage: Muss der WV den Umschlag bzw. die Stimme wieder raussuchen?
Wir wollen nichts falsch machen!