Briefwahl und Todesfall
Wir haben in der nächsten Woche eine BRWahl. Ein Arbeitnehmer, der genau vor fünf Tagen seine Briefwahlunterlagen abgegeben hat ist gestern plötzlich verstorben. Frage: Muss der WV den Umschlag bzw. die Stimme wieder raussuchen? Wir wollen nichts falsch machen!
Community-Antworten (26)
02.11.2008 um 12:44 Uhr
@DerDeichgraf, hört sich jetzt vielleicht etwas brutal an... Die Briefwahlunterlagen müsst ihr raussuchen und verschlossen! zu den Wahlunterlagen geben, die aufgewahrt werden. Er ist am Wahltag kein Kollege mehr....
02.11.2008 um 14:02 Uhr
"Die Briefwahlunterlagen müsst ihr raussuchen..."
Warum müssen?
Was für politische Wahlen gilt, sollte doch wohl auch für eine BR-Wahl gelten. Wird zu Lebzeiten eine gültige Stimme per Briefwahl abgegeben, zählt diese, auch wenn der Briefwähler vor der Wahl verstirbt.
02.11.2008 um 15:28 Uhr
Das finde ich verwirrend. §5 WO sagt das die Wählerliste bis zuletzt aktualisiert werden muss. Also werden ausgeschiedene AN gestrichen. Hmmm...
02.11.2008 um 15:30 Uhr
und was macht ihr mit der Stimme eines Wählers, der an der Urnenwahl teilnimmt und vor dem Ende der Stimmabgabe verstirbt??
02.11.2008 um 15:38 Uhr
Immi, eine Wählerliste zu korrigieren oder Briefwahlunterlagen herauszusuchen ist m.E. durchaus ein Unterschied...
02.11.2008 um 15:57 Uhr
@DerDeichgraf, auf jedenfall musst du wissen das Wählerleichen , nicht geignet sind um als "Opfergabe" bei neu Deichung zu dienen. Solltest du es doch machen, bricht der Deich siehe das Schiksal vom Schimmel Reiter .
p.s schöne grüsse von Hauke H.
du solltst daran denken das die Scha(r)fe wieder auf den Deich kommen, die Bisamratten bauen schon wieder Tunnel und die Pychos aus Hitzacker fangen schon wieder an den Castortransport deshalb auf zu halten.
Ich verstehe das alles auch nicht, ist mir auch egal :-( Bin in der Waschküche und mache erst mal ein Firmware update bei meiner Waschall Star 2010 Odyeeimweltraum. Bin mal gespannt was es bring ggf schafft sie dann ja 90000 um Drehungen oder gar die Schallknallmauer :-) oder aber sie wandelt im Schleudergang alles in MP3 Format um .-()
02.11.2008 um 16:00 Uhr
waschbär, pass bloß auf, dass Du Dich bei 90 000 Umdrehungen nicht plötzlich in der Zukunft oder gar in der Vergangenheit wiederfindest ;-)
02.11.2008 um 16:44 Uhr
In jeder mir zur Verfügung stehenden Kommentierung wird lediglich darauf abgehoben, dass ein WV zu prüfen hat, ob die schriftliche Stimmabgabe ordnungsmäß ist.
Ist die schriftl. Stimmabgabe rechtzeitig eingegangen? Sind die vorgeschriebenen Erklärungen vorhanden und unterschrieben? Ist der Freiumschlag (in welchem sich der Wahlumschlag befindet) verschlossen?
Wenn alle Fragen mit "Ja" beantwortet werden können, wurde eine gültige Stimme abgegeben, die auch zu zählen ist.
02.11.2008 um 16:52 Uhr
@DerDeichgraf Ich glaube sogar, dass die Stimmabgabe zählen MUSS, da die Kreuzchenmacherei des Wählers gleichzeitig der persönliche Wahltag gewesen ist. Demnach: Gültige Stimme und sie muss mitgezählt werden.
02.11.2008 um 17:24 Uhr
Wenn also jemand per Brief wählt und dann fristlos gekündigt wird, weil er z B Praktikanten belästigt hat. Wird die Wählerliste korrigiert, weil MA ist ja ausgeschieden, aber die Briefwahl bleibt gültig, weil er ja einen "persönlichen Wahltag" hatte. Suppi!
Lotte, gut bemerkt. Das merkt man schon an den Worten "korrigieren" und "heraussuchen".
02.11.2008 um 17:29 Uhr
@immi Jepp. Interessanter wäre Deine Frage, was wäre, wenn jemandem die Bürgerrechte bis zum Wahltag entzogen bekäme, er aber bereits per Briefwahl gewählt hätte...
02.11.2008 um 17:42 Uhr
@Kölner Na ja , wenn du direkt so weit gehen möchtest. Obwohl je nach dem was da vorgefallen wäre , wäre ich dabei.
02.11.2008 um 17:44 Uhr
@immi Okay.
@waschbär Du hast jetzt ein Problem! @peanuts Du auch!
02.11.2008 um 19:07 Uhr
@ Alle,
wie kann ich die Briefwahlstimme denn raussuchen von den verstorbenen MA ??Ist sie denn kenntlich gemacht ??
02.11.2008 um 19:10 Uhr
Na ja, "heraussuchen", wie Lotte meint, geht wohl eher nicht. Aber am Wahltag werden doch die Unterlagen geöffnet.
02.11.2008 um 20:52 Uhr
@Bergmann Mit einem † und einem schwarzen Rand ;-))
02.11.2008 um 22:08 Uhr
Das steht in §18 der KWO "(8) Wird ein Wahlberechtigter, der bereits einen Wahlschein hat, im Wählerverzeichnis gestrichen, so ist der Wahlschein für ungültig zu erklären."
Nur so am Rande:-)
02.11.2008 um 22:22 Uhr
@Immi, bin ich froh, dass ich mit meiner Meinung nicht so ganz alleine dastehe..... :-)
02.11.2008 um 22:35 Uhr
@Immi, Mona-Lisa Dann stellen wir uns die Funktion eines Wahlscheines mal kurz vor... ;-)
...und dann würde ich mich über eine ungeteilte Zustimmung zu meiner Meinung sehr freuen!
02.11.2008 um 22:46 Uhr
@Kölner, Wahlbriefe von Briefwählern, die am Wahltag nicht mehr wahlberechtigt sind, weil sie z. B. verstorben oder weggezogen sind, sind zurückzuweisen, wenn die Gemeinde nicht schon vorher die Wahlscheine für ungültig erklärt hat. Für solche Fälle ist es zweckmäßig, dass die Gemeinde die eingegangenen Wahlbriefe so ordnet, dass diese Wahlbriefe schnell aufgefunden werden. Behandlung der Wahlbriefe (§ 73)
02.11.2008 um 23:03 Uhr
@Mona-Lisa Da ist es geordnet. Siehst Du eine Anwendungsmöglichkeit beim BetrVG? Ich nicht...
02.11.2008 um 23:06 Uhr
@Kölner Da habe ich wohl in geistiger Umnachtung und lauter Freude was durcheinandergeworfen. Peinlich:-(
Für deinen Seelenfrieden...ich kann nichts finden...womit ich belegen könnte... das du eventuell nicht recht haben könntest;-)
02.11.2008 um 23:26 Uhr
@Kölner, Immi, und an meinen Seelenfrieden denkt mal wieder kein Mensch.....
@Kölner, Mist, womöglich hast du recht! grrr.....
02.11.2008 um 23:53 Uhr
und an meinen bescheidenen Beitrag denkt hier keiner !! Heul !!
03.11.2008 um 08:38 Uhr
Bergmann, die Briefwahlunterlagen werden erst unmittelbar vor Ende der Stimmabgabe geöffnet und unter die anderen Stimmen gemischt (in die Urne gelegt). Siehe dazu auch § 26 (1) WO BetrVG
04.11.2008 um 14:41 Uhr
@Kölner,
mit wem ? mit dem Deichvogt ???? oder dem örtlichen Friedhof- Probleme habe ich ja eigendlich nur mit der rechtschreibung, ich verstehe nicht warum die rechtschreibung sich nicht meiner Tasten-Erotik unterwirft
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Nachträglich Sonderurlaub bei Todesfall
Hallo BR-ler, Bei uns im Betrieb ist bei Todesfall 1 Tag Sonderurlaub. Ein Mitarbeiter hat dies, als vor einem 3/4 Jahr seine Mutter gestorben ist nicht gewußt. Als im dies jetzt gesagt wurde wollte
BR Wahl - Briefwahl beantragen - Frist zur Beantragung der Briefwahl
Hallo Wahlvorstände, wir haben bei unserer bald anstehenden BR Wahl eine Frist zur Beantragung der Briefwahl. Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss bei uns spätestens 14 Tage vor dem
Briefwahl die Zweite
So noch einmal auf meine Fragestellung. Kann der BR eine BRW generell nur über die Briefwahl laufen lassen. Ich erlese aus meiner ersten Fragestellung , ein klares nein. -------------------------
Dringende Frage zur Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren
Hallo, bei uns gibt es einen Unternehmenssitz und die Mitarbeiter sind über 150 km an einzelne Diensteinsatzorte verteilt. (öffentliches Verkehrsunternehmen) Die Kollegen kommen einfach nicht in den