Vertretungsfall SBV - Teilung Betreeuungsaufwand möglich?
Hallo Leute, ich habe 18 Monate unsere Gesamtschwerbehindertenvertreterin vertreten, weil sie in Elternzeit war. Es waren und sind 35 Kollegen zu betreuen, darunter einige mit hohem Betreuungsaufwand. Nun ist sie wieder da, aber nur für drei Tage die Woche. Wir möchten jetzt gern beide uns die Arbeit irgendwie teilen. Also wer gerade da ist, ist auch Ansprechpartner. Wir finden die Idee gut, der AG ist noch nicht eingeweiht. Denn wir wären dann zwei Leute, die bei Bedarf ihren AP verlassen müssten. Geht das so einfach? Ich habe in der Rechtssprechung bislang nichts gefunden, was weiterhilft.
Community-Antworten (3)
01.11.2008 um 20:20 Uhr
@sarmale, wo ist das Problem?? Du bist der/die Stellvertreter/in (?) und vertrittst die Vorsitzende bei Abwesenheit. 3 Tage sie und den Rest du! Warum wollt ihr den AG "einweihen"? Darüber dass der Stellvertreter den Vorsitzenden vertritt??
01.11.2008 um 20:43 Uhr
Hallo mona-Lisa, meine Bedenken gingen in die Richtung, dass der AG vielleicht meckert, wenn er gleich zwei MA hat, die natürlich nur im konkreten Fall ihren AP verlassen. Wenn es so geht, wie du schreibst- und wie wir uns das auch wünschen- was kann uns Besseres passieren ? Danke .
02.11.2008 um 13:18 Uhr
sarmale, den passenden § zu Monas Aussage findest Du im SGB IX § 94 (1), den Kannst Du dem AG dann bei Bedarf zeigen ;-)
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