Erstellt am 01.11.2008 um 19:20 Uhr von Mona-Lisa
@sarmale,
wo ist das Problem??
Du bist der/die Stellvertreter/in (?) und vertrittst die Vorsitzende bei Abwesenheit.
3 Tage sie und den Rest du!
Warum wollt ihr den AG "einweihen"? Darüber dass der Stellvertreter den Vorsitzenden vertritt??
Erstellt am 01.11.2008 um 19:43 Uhr von sarmale
Hallo mona-Lisa, meine Bedenken gingen in die Richtung, dass der AG vielleicht meckert, wenn er gleich zwei MA hat, die natürlich nur im konkreten Fall ihren AP verlassen. Wenn es so geht, wie du schreibst- und wie wir uns das auch wünschen- was kann uns Besseres passieren ? Danke .
Erstellt am 02.11.2008 um 12:18 Uhr von Lotte
sarmale,
den passenden § zu Monas Aussage findest Du im SGB IX § 94 (1), den Kannst Du dem AG dann bei Bedarf zeigen ;-)