Nach einer recht kontrovers geführten BR Sitzung hat ein Teil der BR-Mitglieder die frage aufgeworfen, ob wir in unserem Betrieb eine Art BR-light einführen könnten, da derer Meinung nach die rechte der MA respektive des BR unseren Betrieb gefärden würden.

Geht das?

Oder kann der BR beschliessen, sich in eine MAV umzuwandeln um so sein Tätigkeitsfeld und somit seine Rechte, seine Pflichten einzuschränken.

Zu unserem Betrieb:
ca 115 MA im Gesundheitswesen, als gGmbh geführt, nicht Kirchlich

mit freundlichen Grüßen
Koffermund