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Schikane oder Mobbing - Gibt es §§ auf die ich mich berufen kann bei der Unterstützung meiner Arbeitskollegin auf einem Termin mit der GL?

EVS
eine von sieben
Aug 2017 bearbeitet

Hallo an alle

Bräuchte mal eure Hilfe. Wer kann mir sagen wie wir uns richtig verhalten müssen. Meine Arbeitskollegin hat im April innerbetrieblich den Arbeitsplatz gewechselt mit Probezeit und Stundenveringerung, weil sie nur noch 20-30 Stunden arbeiten wollte. Laut ihrer alten Abteilungsleiterin die sie ständig schikaniert hat, gab es bei Ihr nicht die möglichkeit wenigere Stunden zu arbeiten. ( es gibt bei der AL 5 von ca. 20 Leuten die halbtags schaffen )Nun hat Sie die Probezeit nicht bestanden und muss an Ihren alten Arbeitsplatz zurück. Am Samstag bekam meine Arbeitskollegein einen Brief das sie jetzt ab Montag wieder 40 Stunden Arbeiten soll. Meine Arbeitskollegin hat aufgrund der nicht vorher erwähnten Stundenerhöhung alle Termine auf den nachmittag gelegt.( Weiterbildung, Pflege der kranken Mutter und eigene Sportstunden) Sie will sich am Montag ein Termin mit der GL geben lassen bei der ich Sie begleiten soll. Gibt es § auf die ich mich berufen kann bei der Unterstützung meiner Arbeitskollegin.Wenn ja welche. Bin für Vorschläge dankbar.

eine von sieben Ich sehe meine Kollegin wieder mit meiner Abteilungsleiterin Krieg führen.

8.03301

Community-Antworten (1)

W
Werner

27.10.2008 um 10:07 Uhr

Moin eine von sieben, sie/Ihr könntet sich/Euch hierauf berufen: § 8 TzBfG Verringerung der Arbeitszeit (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.

(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.

(4) S.1Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

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