Vorzeitige Bekanntgabe einer Kündigungsabsicht - Was kann ich dem AN als BR raten?
Ein Kollege (Leiter der Marketingabteilung) möchte Rat von mir in meiner Eigenschaft als BR in folgender Angelegenheit: Zum 01.01.09 wird er zu einem anderen AG wechseln. Er hat vier Wochen Kündigungsfrist, müsste also Ende November seine Kündigung in unserem Personalbüro abgeben. Damit hätte aber unsere Firma kaum Zeit, eine(n) Nachfolger(in) einzustellen, geschweige denn, diese(n) einzuarbeiten. Um der Firma diesbzgl. entgegen zu kommen, würde besagter Kollege gern jetzt schon seine anstehende Kündigung unserem Personalbüro mitteilen. So bestünde für die Firma die Chance, ein(e) Nachfolger(in) einzustellen und einzuarbeiten. Andererseits wird in unserer Firma momentan ein rigider Sparkurs gefahren, weshalb er befürchtet, entlassen zu werden, sobald er seine Kündigungsabsicht bekannt gibt. Was kann ich ihm als BR raten? Dass ich die Einarbeitung seines Nachfolgers begrüßen würde und der BR im Falle einer Kündigung Mitspracherecht hätte und sich natürlich gegen die Kündigung aussprechen würde? Kollegiale Grüße KlausF
Community-Antworten (5)
24.10.2008 um 10:27 Uhr
Hallo,
das "Problem" versteh ich so nicht ganz. Der Kollege soll doch einfach jetzt zum 31.12.08 kündigen. Dann kann ihm doch nichts weiteres passieren, außer dass er eventuell freigestellt wird - oder??
24.10.2008 um 10:39 Uhr
Hallo Scorpion, danke für Deine schnelle Antwort. Der Kollege befürchtet, dass er aufgrund der recht kurzen Kündigungsfrist (vier Wochen zur Monatsmitte bzw. zum Monatsende) dann sofort zum 30.11. gekündigt wird. Wenn ich es recht bedenke, sollte dies allerdings kein Problem für ihn darstellen, da wir eine BV haben, in der gekündigten MA pro Jahr Betriebszugehörigkeit ein Monatsgehalt als Abfindung zugestanden wird. Da er eineinhalb Jahre dabei ist, sollte das für ihn keinen finanziellen Verlust bedeuten. Ich werde dies mit ihm so durchsprechen. Sollte es noch weitere Fragen hierzu geben, rühr ich mich wieder - andernfalls danke, dass Du meine noch nicht so wache Hirnaktivität in die richtige Richtung gelenkt hast.
24.10.2008 um 13:45 Uhr
Hallo klausf, mit welcher Begründung sollte der AG kündigen? Für den Kollegen gilt das KSchG, der AG kann also nicht einfach zum 30.11. kündigen weil dieser zum 31.12. gekündigt hat. Des weiteren sollte man mal schauen ob für den AG nicht bereits andere/längere Kündigungfristen gelten (Beschäftigungsdauer über 2/5 Jahre und älter als 27/30)
Grüße Kleine Hexe
26.10.2008 um 16:54 Uhr
Er soll sich keine Gedanken machen.
Soll zum 31.12. kündigen und gut is.
26.10.2008 um 17:17 Uhr
Wenn ich schon als Leiter der Marketingabteilung solche Bedenken hege und meinem AG zutraue, dass er seinerseits eine Kündigung aus der Tasche zieht, würde ich mich doch ganz einfach an die vereinbarte Kündigungsfrist halten.
Und warum sollte ein AG, der einen rigiden Sparkurs fährt, eine Stelle für ein paar Wochen doppelt besetzen? Wenn besagter Kollege Urlaub hatte, musste es im Marketing doch auch weiter laufen!
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