W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muß man beim Besuch von Ausserhalb (Gewerkschaftssekretär )einladen - muß das vorher beschlossen werden?

C
CoBu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wenn man den Gewerkschaftssekretär vor hat einzuladen, muß das vorher beschlossen werden, oder sehe ich das zu überzogen.

Gruß CoBu

3.65501

Community-Antworten (1)

C
carrie

22.10.2008 um 23:05 Uhr

@CoBu § 31 BetrVG Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des BR´s kann ein Beauftragter einer im BR vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen...... Eines Beschlusses bedarf es nicht; ein entsprechender Antrag kann auch nicht durch Mehrheitsbeschluss abgelehnt werden.

Ihre Antwort