Muß man beim Besuch von Ausserhalb (Gewerkschaftssekretär )einladen - muß das vorher beschlossen werden?
Hallo,
wenn man den Gewerkschaftssekretär vor hat einzuladen, muß das vorher beschlossen werden, oder sehe ich das zu überzogen.
Gruß CoBu
Community-Antworten (1)
22.10.2008 um 23:05 Uhr
@CoBu § 31 BetrVG Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des BR´s kann ein Beauftragter einer im BR vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen...... Eines Beschlusses bedarf es nicht; ein entsprechender Antrag kann auch nicht durch Mehrheitsbeschluss abgelehnt werden.
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