Erstellt am 21.10.2008 um 15:01 Uhr von VIONÄR
Der 24. und der 31.12. sind keine gesetzlichen Feiertage, deshalb von der Seite, so glaube ich, keine Einschränkungen.
Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können jedoch anderweitige Regelungen festlegen, müsst Ihr mal nachsehen.
Erstellt am 22.10.2008 um 22:12 Uhr von Akira
Hallo anthares
Hier etwas aus dem schönen NRW:
http://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/020_Abteilung_2/010_Dezernat_21/020_Ladenoeffnungsgesetz/index.php
Siehe mal unter Punkt 5
Sonst hilft Dir Google
Erstellt am 23.10.2008 um 09:57 Uhr von anthares
Danke schön aber das habe ich ja selber raus gefunden
Es ging mir um die Zeit nach Ladenschluß
Ob es da was gibt,wie lange man danach noch arbeiten darf oder ob die Zeit nach Ladenschluß unbegerenzt ist
Aber ich denke mal da gibt es nichts,denn ich habe nichts gefunden
Also müssen wir versuchen mit den Chefs es so aus zu handeln das die Kollegen nach Ladenschluß nicht nocht 2 oder 3 Stunden arbeiten müssen
Vielen Dank
Erstellt am 24.10.2008 um 23:37 Uhr von Akira
Hallo anthares
Einzelhandel ok, habe ich begriffen
wieso Aufräumphase?
Komme auch aus dem Einzelhandel um 14.°° fällt bei uns der Hammer, die Hütte bleibt wie sie ist.
Ok, im Bereich Frische Metzgerei , Wurst da muss etwas gemacht werden, aber auch diese MA stehen um 14.°°
an der Stempeluhr.
Also was räumt Ihr da denn noch auf?
Erstellt am 26.10.2008 um 12:35 Uhr von anthares
Bei und wird nach Feierabend noch die einzelnen Abteilungen geputzt,alles vorbeireitet für den nächsten Verkaufstag
Kassen abgerechnet