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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interimistische Besetzung

A
Aspect
Aug 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, wie schon vor ein paar Tagen geschrieben, gibt es bei uns einige Umstellungen im CallCenter, da unser Manager - CCC Leiter aufhört. Nun will unser Chef aus Wien (unser Muttersitz ist in Wien, sie sind auch die einzigsten, welche Personalentscheidungen treffen) 2 Stellen INTERIMISTISCH besetzen, bis es zu einer Ausschreibung kommt. Diese Stellen sollen sofort besetzt werden, da eine Ausschreibung ja seine Zeit dauert und durch die Kündigung unseres Chefs viel Unruhe bei den Leuten entsteht und wenn klar gezeigt wird, dass es auch Strukturen gibt, wenn der Chef weg ist, den Kollegen ne gewisse Ruhe wieder geboten wird. Diese interimistischen Stellen werden im Zuge der Umstrukturierung besetzt, dies ist nicht die Stelle des CCC Managers. Nun können wir dazu nirgends was finden, weder im Gesetz noch im Netz. Kennt sich jemand damit aus? Darf das der Arbeitgeber eigentlich? In wie weit ist der BR hier mit einzubinden? Wie lange darf so eine Stelle interimistisch besetzt werden? Gibt es da Fristen, wie zeitnah die Stelle Ausgeschrieben werden muss? Vielen Dank schonmal.!

4.50202

Community-Antworten (2)

E
eNDe

21.10.2008 um 13:52 Uhr

@ Aspect, immer vorausgesetzt, dass es sich bei den beiden Interims-Stellen nicht um leitende Angestellte handelt, dann passt zweifellos der § 100 BetrVG zu der geschilderten Situation.

S
Sancie

25.08.2021 um 19:33 Uhr

Hmm. Trifft dies auch zu, wenn die Interimistische Lösung einen Selbständigen gegen Rechnungsstellung beschäftigt, also nicht im Angestelltenverhältnis. Sprich, muss der BR angehört werden und braucht es seine Zustimmung? Parallel dazu ist sicherlich die Informationspflicht ist einzuhalten.

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