Erstellt am 20.10.2008 um 14:18 Uhr von BR-Hexe
Hallo Pettie
wenn Ihr eine Geschäftsordnung habt in welcher eine Abmahnung innerhalb des BR vorgesehen ist, dann kann das Gremium als ganzes und nicht nur der BRV eine solche aussprechen, rechtlich allerdings ohne Belang für Dich.
Der BRV sollte sich mal an seine Pflichten erinnern, gerade er müßte den Ball mal ganz flach halten, nachdem was Du geschrieben hast. wie verhalten sich denn Deine anderen BR-Kollegen?
Anscheinend kann Euer BRV keine Kritik an seiner Person und Arbeit vertragen, je nachdem wie die Mehrheit Eures BR es sieht, sollte der BRV in Frage gestellt werden.
Erstellt am 20.10.2008 um 14:25 Uhr von mainpower
Hallo,
was ist das für ein seltsamer BR???
Ein BR kann keine Abmahnungen erteilen.
Bei Euch gibt es keine Einladung zur BR-Sitzung? Glaub ich nicht!!Kommt Ihr auf Verdacht mal ins BR-Büro?
Könnt ja eine Sitzung sein! Oder wie funktioniert das??
Im Büro rauchen geht gar nicht, auch nicht bei offenem Fenster. Betriebsversammlungen schreibt das BertVG vor.
Ich denke es besteht ein grosser Handlungsbedarf bei Euch!!
Lest das BetrVG und haltet Euch daran!!!!!
Erstellt am 20.10.2008 um 14:28 Uhr von skraffy
Hallo Pettie,
ich denke ihr solltet über eine abwahl des BRV nachdenken.
Er bricht Gesetze und dies mit eurem Einverständnis.
Versuche im Gremium eine Mehrheit zu finden die hinter dir steht.
Du kannst dich auch an deinen Gewerkschaftssekretär wenden.YH
Erstellt am 20.10.2008 um 14:31 Uhr von Galaxy
@pettie
wie groß ist euer BR? Setz doch mal den von dir angegeben Punkt "Betriebsversammlungen" auf die Tagesordnung für die nächste BR-Sitzung und klemm dir z.B. den Fitting unter den Arm und zitiere daraus mal die Zeilen, die ganz klar belegen, welche Aufgaben ein BR in diesem Punkt hat und dann soll dir doch mal der "uneingeschränkt herschende BRV" eine Antwort geben....
Erstellt am 20.10.2008 um 14:37 Uhr von pettie
@All,
das weiß ich doch alles und will auch vieles ins rollen bringen, aber alles PöaPö.
@BR-Hexe eine Geschäftsordnung haben wir natürlich nicht...............wie solls auch anders sein.
Bei den Sitzungen ist es so.
Man erfährt es ca 1 Stunde vorher.
Ausser ich......................ich bekomm ja nun eine Einladung.
Ich weiß das alles sehr sltsam ist bei uns, aber bevor ich keinen Sympatisanten hab, kann ich fast nichts erreichen.
Aber ich arbeite dran und hab auch keine Angst vor einer Abmahnung.
Ich wollte ja nur wissen ob ich die Drohung ernst nehmen muß oder ob sie so leer ist wie der Kopf des BRV's
Ich kritisiere auch nicht in der Sitzung.
Ich sage lediglich was falsch nach dem Gesetz läuft und wie man es evtl. ändern könnte, bzw. frage, was das Gremium gewillt ist zu ändern.
Man sagte mir auch, als mein Seminar beschlossen wurde, das dies warscheinlich nicht genehmigt wird.
So die Worte des BRV.
Hammerhart finde ich, denn es handelt sich um ein Pflichseminar und ich werde es, auch wenn andere dagegen sind, durchboxen.
Gruß
pettie
Erstellt am 20.10.2008 um 14:40 Uhr von pettie
@Galaxy
das hab ich gemacht, aber die anderen bekommen ja keine Einladung.
Und dieser Punkt wurde nicht gemacht, da auf einmal alle keine Zeit mehr hatten.Hab ihn dann für die nächste Sitzung drauf schreiben lassen, doch diese fiel aus ;o))
pettie
Erstellt am 20.10.2008 um 14:42 Uhr von BR-Hexe
@pettie,
die Drohung ist so leer wie der Kopf des BRV,
versuche Deine Kollegen von Deinem Weg zu überzeugen, ich wünsche Dir gute Nerven, Durchhaltevermögen und viel Glück dazu.
Lg BR-Hexe
Erstellt am 20.10.2008 um 14:47 Uhr von pirat
@pettie,
Suchfunktion *101405* ....
ab § 29 BetrVG könnte für dich interessant sein....
Erstellt am 20.10.2008 um 14:47 Uhr von Galaxy
@pettie
na das ist mir ja ein nettes Früchtchen, euer BRV.
Dann wünsch ich dir viel Spass und vor allem viel Erfolg beim "bearbeiten" der anderen BRMs, und vor allen Dingen, mach Ihnen klar, dass sie bei Nichteinhaltung von Gestzen mit am "Fliegenfänger" hängen und nicht sagen können, unser BRV hat das alles allein in seinem kleinen Kämmerchen entschieden und sie alle vor vollendetet tatsachen gestellt, allein durch das Protokoll der BR-Sitzungen ist ja klar festgehalten, was du gefragt bzw. gesagt hast.
Oder gibt es eventuell gar kein protokoll von euern Sitzungen???????
Erstellt am 20.10.2008 um 14:58 Uhr von pettie
@galaxy
Doch ein Protokoll gibt es ;o))
Es ist handschriftlich geschrieben mit sehr vielen Schreibfehlern
Hab mal so nebenbei bemerkt, das man die Schriftführerin doch mal auf ein dazugehöriges Seminar schicken könnte, wo man mit dem Word oder Exel arbeitet.
Das war dann auch zuviel der Worte, denn der BRV schrie mich an mit den Worten...................................wenn jemand ein Seminar besucht, dann hab ich das Sagen und ausserdem sind die Seminare für die Schriftführung sowieso für den Ars**
Hatte damals nur grinsen müssen, denn mit seinem Verhalten schießt er sich ja selbst ins Aus.
Die anderen, wir sind ein 7er Gremium, sind irgendwie BRV-ergeben.
Was der sagt ist Gesetz.
Aber vielleicht sind sie auch nur Mitläufer, da sie es nicht anders gewohnt sind.
Keine Ahnung aber ich suche die Gespräche mit ihnen und versuch auf die sanfte Art und Weise, etwas zu bewirken.
pettie
Erstellt am 20.10.2008 um 15:27 Uhr von sonja
Hallo,
besteht nicht die Möglichkeit eine Gewerkschaft mit ins Boot zu nehmen? Ich weiß ja, der Beitrag...... ;-)
Aber wenn du halt was bewegen willst.
Sag mal, wie kommen denn eure Beschlüsse zusammen? Wo kommen denn die Tagesordnungspunkte her?
Erstellt am 20.10.2008 um 21:00 Uhr von Der alte Heini
pettie
Eine Abmahnung für Betriebsratsmitglieder auszusprechen und das mit oder ohne Beschluß des BR ist QUATSCH.
Selbst wenn der BR so etwas in sein Geschäftsordnung mit aufnimmt, ist dies ohne rechtliche Bedeutung und dürfte nur die Dummheit deiner BR Kollegen wieder spiegeln.
Das nicht abhalten der in § 43 BetrVG vorgegebenen regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen ist eindeutig ein grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten des BR.
Gem.: § 23 Abs.1 BetrVG können mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
Erstellt am 20.10.2008 um 21:11 Uhr von Kölner
Köln, 20.10.08
Sehr geehrter Herr Pettie,
aufgrund Ihrer wiederholt getätigten und penetranten Hinweise auf bestehende Paragrafen des Betriebsverfassungsgesetzes mahnen wir Sie hiermit ordentlich ab!
Sie kommen seit geraumer Zeit mit diversen rechtlich haltbaren Anschuldigungen daher und bezichtigen den Betriebsratsvorsitzenden korrekter Weise der Untätigkeit und der Gesetzesbeugung. Das sehen wir auch so.
Wir drohen Ihnen bei wiederholten Verstössen gegen unsere eigene Schläfrigkeit mit dem sofortigen Vorsitz in unserem Gremium.
Ihr BRV
Erstellt am 20.10.2008 um 22:16 Uhr von Der alte Heini
Kölner
bald ist es wieder soweit, der 11. 11. rückt immer näher.