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Externe Stellenausschreibung - ohne dem Betriebsrat vorher darüber zu informieren?

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chris7777
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber eine Stelle extern ausschreiben ohne dem Betriebsrat vorher darüber zu informieren?

6.384020

Community-Antworten (20)

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carrie

19.10.2008 um 10:34 Uhr

@chris7777 Nach § 93 BetrVG könnt ihr verlangen, dass Arbeitsplätze vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Kommt der AG dem Verlangen nicht nach, so könnt ihr nach § 99 Abs. 2 Nr 5 BetrVG die Zustimmung verweigern. Dies allerdings nur, wenn ihr vor der Zustimmungsersuchung des AG die Ausschreibung verlangt hattet.

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pirat

19.10.2008 um 10:50 Uhr

@chris7777, wenn ihr nicht so wie @carie schreibt.....es verlangt habt... "Darf der Arbeitgeber eine Stelle extern ausschreiben ohne dem Betriebsrat vorher darüber zu informieren?"....ansonsten darf der AG ja nicht mehr viel, aber das darf er noch!

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laffo2

19.10.2008 um 12:45 Uhr

@carrie,@pirat

"Dies allerdings nur, wenn ihr vor der Zustimmungsersuchung des AG die Ausschreibung verlangt hattet."

wie soll der BR eine Ausschreibung verlangen, wenn er gar nicht weis, dass es eine neu zu besetzende Stelle gibt & er nun eine Anhörung zur Einstellung eines externen Bewerbers auf'm Tisch hat? ... oder soll der BR ein pauschales internes unbefristetes Stellenausschreibungsverfahren verlangen?

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carrie

19.10.2008 um 12:52 Uhr

@laffo2 Na klar, wir haben z.B. eine BV darüber, sollte der AG doch einfach eine Stelle extern besetzen und wir erfahren bei der Einstellung davon, gibts eine auf den Deckel ;-))

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pirat

19.10.2008 um 12:53 Uhr

@laffo2, " oder soll der BR ein pauschales internes unbefristetes Stellenausschreibungsverfahren verlangen?" ein berühmter Mann sagte einmal..."I Have a Dream"... es soll Firmen geben wo genau dies, in einer BV geregelt wurde...

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carrie

19.10.2008 um 13:04 Uhr

@pirat Hi Hi, erster! ;-)))))

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laffo2

19.10.2008 um 13:05 Uhr

@carrie,@pirat

das ist sehr schön für euch! Wir haben darüber keine BV,leider,allerdings ist es bei uns übliche Praxis vorher intern die Stellen auszuschreiben. Nur wenn der AG vorher sowieso einen Externen für diese Position, bei fast identischen Eignungen zwischen intern & extern,haben möchte unterliegt dieses doch der unternehmerischen Freiheit, oder? Habt ihr sowas in eurer BV geregelt?

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carrie

19.10.2008 um 13:28 Uhr

@laffo2 Wie pirat schon schrieb, dass darf er noch. Möchtest du vielleicht eine Muster BV haben?

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laffo2

19.10.2008 um 13:29 Uhr

jooh! hatt du eine?

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carrie

19.10.2008 um 13:43 Uhr

ja,weißt du, wie das hier geht? Du schickst mit ne Nachricht und läßt das Kreuz bei "diesen Beitrag zur Frage im Forum speichern" weg.

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carrie

19.10.2008 um 14:18 Uhr

@laffo2 Jetzt müsstest du mir aber auch deine E Mail in die Nachricht packen, sonst kann ich dir nichts schicken ;-))

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Waschbär

19.10.2008 um 15:29 Uhr

@wer noch auf semi war,

§ 93 BetrVG schreibt die Ausschreibung von Arbeitsplätzen nicht generell vor. Eine Verpflichtung besteht nur, wenn der Betriebrat die Ausschreibung verlangt hat oder wenn die Ausschreibung von Arbeitsplätzen zwischen Betriebrat und Arbeitgeber grundsätzlich vereinbart ist. Der Betriebsrat muß die Ausschreibung verlangen, bevor er den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer Einstellung auf dem Tisch hat. Hat der Betriebsrat rechtzeitig die Ausschreibung der Stelle verlangt und ist der Arbeitgeber diesem Verlangen nicht gefolgt, kann der Betriebsrat die Zustimmung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG verweigern. (BAG 14.12.2004).

W
Waschbär

19.10.2008 um 17:43 Uhr

@carrie, Ich will auch einen "Heissen" brief von dir, ansonsten rücke ich dir mit dem WB-AAG auf den Dachboden .-)

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carrie

19.10.2008 um 17:47 Uhr

@waschbärchen wollte ich ja, aber deine Mail war nicht richtig, hat mir einen Fehler angezeigt;-))

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laffo2

19.10.2008 um 19:00 Uhr

@waschbär

ääätsch ich hab aber einen bekommen....

W
Waschbär

19.10.2008 um 19:15 Uhr

@laffo2,

Freu dich bloss nicht zu früh... spar dein Mitleid dir auf ....

Was hast du bekommen ? ein auf den Deckel ? oder eine Raffung und bist nun ein Raffrollo ???

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laffo2

19.10.2008 um 19:40 Uhr

@waschbär

ne, ne viel besser! ...welch sinnvolle Erquickung... hhmm leckero

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chris7777

19.10.2008 um 21:24 Uhr

ja hallo erst einmal, ich bin ja der, der die frage gestellt hat.erst mal danke für die rege beteiligung. wir haben auch keine bv über dieses thema, könntest du mir auch eine zukommen lassen, laffo2? habe nämlich solangsam die nase voll von meinem personalchef. meine email: christianmaeder@freenet.de

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pirat

19.10.2008 um 21:35 Uhr

@ chris7777, Mann, oh Mann....dass zum Thema Datenschutz...du solltest mit deiner Mail_Addy vorsichtiger umgehen....

S
sonja

20.10.2008 um 15:05 Uhr

Wieso lehnt ihr die Einstellung neuer Mitarbeiter nicht einfach ab. der §99 (2) 5 gibt euch die Handhabe. Und der §101 die Mittel der Durchsetzung. Dann lernt euer Persochef ganz schnell wie es richtig geht. Für eine hat der BR nicht das Initialrecht.

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