Erstellt am 05.01.2020 um 08:06 Uhr von SBV Frank
Meinst du die Schwerbehindertenvertretung??
Erstellt am 05.01.2020 um 09:32 Uhr von Kati18
Nein, die meine ich nicht. Wir haben im Unternehmen den Betriebsrat und die Schwerbehindenvertretung. Die Vertrauensleute die ich meine sind an den Betriebsrat angegliedert.
Erstellt am 05.01.2020 um 09:56 Uhr von nicoline
Kati18
Wie nett, dass du dann wenigstens erklärst, welche Vertrauensperson du meinst.
Erstellt am 05.01.2020 um 10:09 Uhr von Krambambuli
Vielleicht gewerkschaftliche Vertrauensleute. Die werden nach der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft gewählt. Also dort nachfragen.
Erstellt am 05.01.2020 um 10:33 Uhr von Kati18
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe jetzt nochmal versucht die Frage genauer zu stellen.
Erstellt am 06.01.2020 um 08:23 Uhr von rtjum
Kati18, was genau sind denn nun Vertrauenspersonen? Ich kenne die, so wie Krambambuli schreibt, als gewerkschaftliche innerbetriebliche "Funktionäre". Die werden von den Gewerkschaftsmitgliedern im Betrieb gewählt.
Erstellt am 06.01.2020 um 08:49 Uhr von Kati18
Unsere Vertrauensperson werden alle 4 Jahre von allen Mitarbeitern gewählt. Sie gehören nicht zur Gewerkschaft. Bei bestimmten Entscheidungen haben sie ein Mitspracherecht beim/mit Betriebsrat.
Erstellt am 06.01.2020 um 09:24 Uhr von Kjarrigan
Hallo Kati
die Frage ist auf welcher Rechtsgrundlage werden "Eure Vertrauensleute" gewählt?
BR = BetrVG
Vertauensleute = Gewerkschatsatzung / TV
SBV = SGB
Ich kenne Unternehmen in denen der AG eine "Vertrauensperson" ernnant hat, so als Gegenstück zum BR. Auf diese VErtrauensperson hat der AG dann mehr "Zugriff", weil es halt keine gestzliche Grundlage gibt, sondern eine Ernennung "von Gottes (AG) Gnaden.
Kennt man die Rechtsgrundlage kann man leicht nachschauen welche Rechte und Pflichten es gibt.
Erstellt am 06.01.2020 um 11:39 Uhr von rtjum
dafür sehe ich keine rechtliche Grundlage, wenn es sowas bei euch gibt habt ihr evtl. eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema, darin sollte dann auch das Nachrücken geklärt sein, ansonsten sehe ich euch da auf das Wohlwollen des AG angewiesen
Erstellt am 06.01.2020 um 12:47 Uhr von MetaFassungslos
"Unsere Vertrauensperson werden alle 4 Jahre von allen Mitarbeitern gewählt. Sie gehören nicht zur Gewerkschaft. Bei bestimmten Entscheidungen haben sie ein Mitspracherecht beim/mit Betriebsrat"
OMG ???