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Vertretung der Vertrauensperson im Mütterjahr

K
Kati18
Jan 2020 bearbeitet

Wir haben bei uns im Unternehmen 2 Vertrauenspersonen die zum Betriebsrat gehören (nicht zur Schwerbehindertenvertretung). Jetzt ist eine Person davon im Mütterjahr und kann deshalb aus diesem Grund diese Aufgabe nicht erfüllen. Kann hier eine Vertrauensperson herangezogen werden, die auch gewählt wurde?

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Community-Antworten (10)

SF
SBV Frank

05.01.2020 um 09:06 Uhr

Meinst du die Schwerbehindertenvertretung??

K
Kati18

05.01.2020 um 10:32 Uhr

Nein, die meine ich nicht. Wir haben im Unternehmen den Betriebsrat und die Schwerbehindenvertretung. Die Vertrauensleute die ich meine sind an den Betriebsrat angegliedert.

N
nicoline

05.01.2020 um 10:56 Uhr

Kati18 Wie nett, dass du dann wenigstens erklärst, welche Vertrauensperson du meinst.

K
krambambuli

05.01.2020 um 11:09 Uhr

Vielleicht gewerkschaftliche Vertrauensleute. Die werden nach der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft gewählt. Also dort nachfragen.

K
Kati18

05.01.2020 um 11:33 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe jetzt nochmal versucht die Frage genauer zu stellen.

R
rtjum

06.01.2020 um 09:23 Uhr

Kati18, was genau sind denn nun Vertrauenspersonen? Ich kenne die, so wie Krambambuli schreibt, als gewerkschaftliche innerbetriebliche "Funktionäre". Die werden von den Gewerkschaftsmitgliedern im Betrieb gewählt.

K
Kati18

06.01.2020 um 09:49 Uhr

Unsere Vertrauensperson werden alle 4 Jahre von allen Mitarbeitern gewählt. Sie gehören nicht zur Gewerkschaft. Bei bestimmten Entscheidungen haben sie ein Mitspracherecht beim/mit Betriebsrat.

K
Kjarrigan

06.01.2020 um 10:24 Uhr

Hallo Kati

die Frage ist auf welcher Rechtsgrundlage werden "Eure Vertrauensleute" gewählt?

BR = BetrVG Vertauensleute = Gewerkschatsatzung / TV SBV = SGB

Ich kenne Unternehmen in denen der AG eine "Vertrauensperson" ernnant hat, so als Gegenstück zum BR. Auf diese VErtrauensperson hat der AG dann mehr "Zugriff", weil es halt keine gestzliche Grundlage gibt, sondern eine Ernennung "von Gottes (AG) Gnaden.

Kennt man die Rechtsgrundlage kann man leicht nachschauen welche Rechte und Pflichten es gibt.

R
rtjum

06.01.2020 um 12:39 Uhr

dafür sehe ich keine rechtliche Grundlage, wenn es sowas bei euch gibt habt ihr evtl. eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema, darin sollte dann auch das Nachrücken geklärt sein, ansonsten sehe ich euch da auf das Wohlwollen des AG angewiesen

M
MetaFassungslos

06.01.2020 um 13:47 Uhr

"Unsere Vertrauensperson werden alle 4 Jahre von allen Mitarbeitern gewählt. Sie gehören nicht zur Gewerkschaft. Bei bestimmten Entscheidungen haben sie ein Mitspracherecht beim/mit Betriebsrat" OMG ???

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