Vertretung der Vertrauensperson im Mütterjahr
Wir haben bei uns im Unternehmen 2 Vertrauenspersonen die zum Betriebsrat gehören (nicht zur Schwerbehindertenvertretung). Jetzt ist eine Person davon im Mütterjahr und kann deshalb aus diesem Grund diese Aufgabe nicht erfüllen. Kann hier eine Vertrauensperson herangezogen werden, die auch gewählt wurde?
Community-Antworten (10)
05.01.2020 um 09:06 Uhr
Meinst du die Schwerbehindertenvertretung??
05.01.2020 um 10:32 Uhr
Nein, die meine ich nicht. Wir haben im Unternehmen den Betriebsrat und die Schwerbehindenvertretung. Die Vertrauensleute die ich meine sind an den Betriebsrat angegliedert.
05.01.2020 um 10:56 Uhr
Kati18 Wie nett, dass du dann wenigstens erklärst, welche Vertrauensperson du meinst.
05.01.2020 um 11:09 Uhr
Vielleicht gewerkschaftliche Vertrauensleute. Die werden nach der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft gewählt. Also dort nachfragen.
05.01.2020 um 11:33 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe jetzt nochmal versucht die Frage genauer zu stellen.
06.01.2020 um 09:23 Uhr
Kati18, was genau sind denn nun Vertrauenspersonen? Ich kenne die, so wie Krambambuli schreibt, als gewerkschaftliche innerbetriebliche "Funktionäre". Die werden von den Gewerkschaftsmitgliedern im Betrieb gewählt.
06.01.2020 um 09:49 Uhr
Unsere Vertrauensperson werden alle 4 Jahre von allen Mitarbeitern gewählt. Sie gehören nicht zur Gewerkschaft. Bei bestimmten Entscheidungen haben sie ein Mitspracherecht beim/mit Betriebsrat.
06.01.2020 um 10:24 Uhr
Hallo Kati
die Frage ist auf welcher Rechtsgrundlage werden "Eure Vertrauensleute" gewählt?
BR = BetrVG Vertauensleute = Gewerkschatsatzung / TV SBV = SGB
Ich kenne Unternehmen in denen der AG eine "Vertrauensperson" ernnant hat, so als Gegenstück zum BR. Auf diese VErtrauensperson hat der AG dann mehr "Zugriff", weil es halt keine gestzliche Grundlage gibt, sondern eine Ernennung "von Gottes (AG) Gnaden.
Kennt man die Rechtsgrundlage kann man leicht nachschauen welche Rechte und Pflichten es gibt.
06.01.2020 um 12:39 Uhr
dafür sehe ich keine rechtliche Grundlage, wenn es sowas bei euch gibt habt ihr evtl. eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema, darin sollte dann auch das Nachrücken geklärt sein, ansonsten sehe ich euch da auf das Wohlwollen des AG angewiesen
06.01.2020 um 13:47 Uhr
"Unsere Vertrauensperson werden alle 4 Jahre von allen Mitarbeitern gewählt. Sie gehören nicht zur Gewerkschaft. Bei bestimmten Entscheidungen haben sie ein Mitspracherecht beim/mit Betriebsrat" OMG ???
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