Vertretung Vertrauensperson?
Ich habe als 1. Stv. Vertrauensperson 2 Info-Mails an die schwerbehinderten Kollegen verschickt. Anschließend kam die Vertrauensperson aus dem Urlaub zurück und hielt mir eine "Standpauke", dass das nicht meine Aufgabe sei. Jedoch haben sich unzählige Kollegen gefreut und bedankt. NIEMAND hatte sich beschwert.
Eine ernste Frage: Gibt es solche Streitigkeiten bei euch auch?
Ausserdem (unabhängig von der obigen Frage!): Ist die Vertrauensperson eig. verpflichtet, bzw. kann man ihn "verpflichten" vor seinem Urlaub die offenen Positionen an den 1. Stv. zu übergeben?
Bei uns ist es leider so, dass wenn er in Urlaub geht, ich von nichts eine Ahnung habe.
Vielen Dank vorab !
Community-Antworten (5)
08.06.2007 um 11:30 Uhr
Sinn und Zweck einer Vertretung ist die kontinuierliche Gewährleistung der Betreuung der Mitarbeiter. Der Vertreter ist sogar verpflichtet, die Aufgaben des Schwerbehindertenvertreters zu übernehmen und weiterzuführen. Das liegt schon in der Natur der Sache - ansonsten bräuchte man keinen Vertreter. Sinnvoll ist demgemäß eine Absprache vor dem Urlaub, denn dann kann man sich im Vorwege über das Procedere abstimmen. Das ist hier offensichtlich nicht passiert. Die Frage ist, warum der Kollege sich so aufgeregt hat. Weil man sich in die Angelegenheit eingebracht hat, oder weil er sich darüber geärgert hat, dass ihm das mit der Information an die Kollegen nicht eingefallen ist? In einem klärenden Gespräch ohne direkten Anlass lässt sich da vielleicht in der Zukunft etwas bewegen. Falls sich der SBV dann querstellt, muss die Frage berechtigt sein, wessen Interessen vertreten werden. Die der Arbeitnehmer oder die eigenen.
Eventuell lässt sich auch der Betriebsrat miteinbinden, wenn ein ruhiges Gespräch nicht hilft.
Alles Gute von mir
08.06.2007 um 11:37 Uhr
Herzlichen Dank für die Antwort und die guten Wünsche.
Das Gespräch hat stattgefunden - es hat nichts gebracht. Er ist versteift, dass ER die Vertrauensperson ist und ich N U R sein Vertreter. Solche Mails habe er zu verschicken, nicht ich. Er fühle sich "hintergangen".
Umkehrung: Schreibe ich ihn ZUERST an, was er davon hält, dann kann ich fast immer sicher sein, dass er kurze Zeit später meine Mail mit SEINEM Namen drunter weiterleitet an alle Kollegen!
08.06.2007 um 11:44 Uhr
imperius, leider ist die Rechtsstellung der Stellv. so, dass sie keinen Anspruch auf eine Übergabe hat, die aber natürlich sinnvoll und meistens erforderlich wäre. Dagegen ist die Stellv. aber voller Ersatz und hat im Vertretungsfall alle Befugnisse, die ansonsten die SchwerbV hat. Lass Dich also nicht ins Bockshorn jagen.
08.06.2007 um 11:45 Uhr
Hallo Imperius! Wenn nicht der Betriebsrat, dann eben das Integrationsamt. Hol dir auf alle Fälle jemanden von außen dazu, ich denke mal, dass dir/euch dort geholfen werden kann. Viele Grüße unwissenderBR
08.06.2007 um 21:48 Uhr
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Anregungen !
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