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Stellenausschreibung §93 - Kannbestimmung für BR?

A
Aspect
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein CallCenter mit 1st Level, 2nd Level und Backoffice, wenn unsere Mitarbeiter in diesen Bereichen wechseln, machen wir keine Stellenausschreibungen. Nun haben wir im Laufe der letzten 2 Jahre es geschafft unsere GF soweit zu bekommen, dass wir über personelle Änderungen in der mittleren Führungsebene rechtzeitig informiert werden und dort eine Stellenausschreibung zu machen. Nun hat sich sehr kurzfristig eine Stelle dort ergeben, welche dringend nachbesetzt werden muss. Vor 6 Monaten hatten wir auf die gleiche Stelle bereits eine Ausschreibung, die Entscheidung begrenzte sich am Ende auf 2 interne MA und einer bekam sie halt. Nun möchte unsere GF gern sofort auf die neue Stelle den anderen MA setzen. Wir hätten bei beiden kein Vetorecht gehabt. Ein Teil des BR sagt ja, da § 93 eine Kannbestimmung ist. Geht das wirklich? Vielen Dank für eure Rückmeldung!

4.64001

Community-Antworten (1)

B
br01

16.10.2008 um 22:10 Uhr

Wie Vetorecht ? Kannbestimmung ?? " § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden."

wenn ihr einmal verlangt habt dass die Stellen ausgeschrieben werden, dann ist es so .Punkt

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